zurück zur Übersicht Drohung gegen unsere Katze 14.08.2010 von Martina K. Sehr geehrte Frau Fries, heute sind meine beiden Katzen öffentlich von unserer Nachbarin bedroht worden. Der wortwörtliche Wortlaut war: "Sollte einer Ihrer Katzen noch einmal auf meinen Grundstück sein, werde ich denen sämtliche Knochen brechen und wenn ich sie nicht erwische werde ich sie mit dem Auto überfahren. Ausserdem ist es schon mal vorgekommen das Katzen vergiftet wurden". Ich habe die ersten 10 min noch versucht mit ihr im normalen Ton zu reden, hat aber alles nichts geholfen. Die Nachbarin war nur noch hysterisch. Grund des Streites ist, das meine Katze in ihrem Blumenbeet war und dort gebuddelt hat. Was kann ich unternehmen bzw. welche Behörde hilft mir? Ich habe eine riesen Angst um meine Katzen. Bitte Bitte helfen Sie mir weiter. Vielen lieben Dank. Martina Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern und es zu Streitigkeiten kommt, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgericht Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden. Er kann jedoch Schadensersatzansprüche für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. geltend machen, wobei der Geschädigte allerdings beweisen muss, dass es auch tatsächlich IHRE Katze ist, die Anlass des Ärgers ist. Wenn ein sachliches Gespräch mit der Nachbarin nicht möglich ist, können Sie sich hilfesuchend an das zuständige Ordnungsamt wenden oder die Nachbarin von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin schriftlich darauf hin weisen lassen, dass sie den Besuch Ihrer Katze im Garten dulden muss und ihr zu untersagen, auf Ihre Katze, sprich auf Ihre Eigentum, einzuwirken. Da dies jedoch Ihre Katze letztendlich nicht vor der Gefahr schützt, vergiftet zu werden, sollte Sie versuchen mit der Nachbarin eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern und es zu Streitigkeiten kommt, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgericht Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden. Er kann jedoch Schadensersatzansprüche für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. geltend machen, wobei der Geschädigte allerdings beweisen muss, dass es auch tatsächlich IHRE Katze ist, die Anlass des Ärgers ist. Wenn ein sachliches Gespräch mit der Nachbarin nicht möglich ist, können Sie sich hilfesuchend an das zuständige Ordnungsamt wenden oder die Nachbarin von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin schriftlich darauf hin weisen lassen, dass sie den Besuch Ihrer Katze im Garten dulden muss und ihr zu untersagen, auf Ihre Katze, sprich auf Ihre Eigentum, einzuwirken. Da dies jedoch Ihre Katze letztendlich nicht vor der Gefahr schützt, vergiftet zu werden, sollte Sie versuchen mit der Nachbarin eine einvernehmliche Lösung zu finden.