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Rattengift

von Patrizia Z.

Sehr geehrte Frau Fries, ich habe eine Frage bezüglich der Auslegung von Rattengift. In der Nachbarschaft wurde von einer zertifizierten Firma Rattengift in Köderboxen ausgelegt. Diese sind nicht nur alles andere als sachgemäß fixiert, sondern wurden vor Allem von der Hausverwaltung angeordnet ohne jegliche Information der Anwohner aufgestellt. Ist das rechtlich erlaubt? Anwohner hatten somit nämlich keine Chance, Katzen in der Wohnung zu halten oder v.a. auch Kinder zu warnen (die Häuser befunden sich in einer Spielstraße und die Kisten sind nicht kippsicher befestigt). Vielen Dank schonmal im Voraus und freundliche Grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Rattengift auch für Menschen und Haustiere giftig ist, darf Rattengift nur in entsprechenden Köderboxen ausgelegt werden. Zudem sollte die Stelle mit Warnschildern markiert werden. Seit 01.01.2013 gilt daher gemäß den Risikominderungsmaßnahmen (RMM) des Bundesumweltamtes, dass bestimmte Rattengifte nicht mehr von Laien, sondern nur noch von Personen mit entsprechendem Sachkundenachweis angewendet werden dürfen. Zusätzlich geltend die Angaben in der „Guten fachlichen Anwendung“(GfA) für das jeweilige Produkt.
Fertigen Sie, soweit dies noch möglich ist, Beweisfotos an und wenden sich an das zuständige Ordnungsamt und bitten dies umgehend zu überprüfen  

 

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