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Neuer Impfpass bei einem vermisst gemeldeten Hund

von Sandra F.

Hallo liebes Tasso- Team, soeben konnte ich mein Hund "wieder da" melden. Trotz alle dem würde ich mich gerne erkundendigen, wie die rechtliche Lage in meinem Fall aussieht. Mein Hund wurde mir sehr gewaltsam vor über 8 Wochen von meinem Ex-Partner entführt. Darunter kam es tatsächlich auch zu schwerst verletzten. Mehrfachen anwaltlichen Aufforderungen mir meinen Hund herrauszugeben, sowie einem gerichtlichen Beschluss einer Einstweiligen Verfügung mit der Auffordung zur "Herrausgabe meines Hundes" wurden ignoriert. Erst als ein Gerichtsvollzieher beauftragt wurde, wurde durch den Täter Widerspruch eingereicht. Gestern fand ein "Güte- und Verhandlungstermin" statt, bei dem der Täter Tierarzt Rechnungen und einen Impfpass meines Hundes vorgelegt hat. Diese Tierarzt Rechnungen sowie der Impfpass wurden im Zeitraum der vermissten Meldung ausgestellt. Meine Frage: Ist es rechtens, dass einem Hund ohne Papiere einfach ein neuer Impfausweis ausgestellt wird? Hätte man beim Chip auslesen nicht sehen bzw. überprüfen müssen, dass mein Hund vermisst wird und auf wem der Hund gemeldet ist? Die Chipnummer wurde ja in diesem neuen Impfausweis eingetragen. Ich bin regelrecht entsetzt, dass das so gehandhabt wurde. Tatsächlich würde ich so ein Vorgehen auch gerne melden. Ich danke Ihnen vielmals, falls Sie mir dazu einen Rat geben könnten.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich freue mich, dass Sie Ihren Hund endlich wieder bei sich haben.
 
Zunächst allgemeines zu einen Tierarztbesuch vorweg. Der Tierarzt schließt mit dem Überbringer des Tieres (in der Regel) einen Dienstvertrag. Eine vorherige rechtliche Prüfung, ob der Überbringer Eigentümer oder sonstiger Berechtigter ist, kann und muss der Tierarzt daher nicht leisten. Zudem hat ja auch nicht jeder Hundehalter „Papiere“ für seinen Hund. Verpflichtet ist der Tierarzt nur, vor Eintragungen in den EU-Heimtierausweis den Chip auszulesen und zu prüfen, ob die Nummer mit dem Eintrag im Ausweis identisch ist.
 
Insbesondere muss der Tierarzt bei einem bereits vorhandenen Chip weder die Register nach einer bestehenden Registrierung noch nach einer aktuellen Such- oder Vermisstenmeldung durchsuchen. Wenn ausdrücklich ein fremdes Tier als Fundtier in die Praxis gebracht wird, werden diese Abfragen wahrscheinlich regelmäßig gemacht. Dies wird Ihr Ex-Freund jedoch vermutlich gerade nicht gesagt haben, sondern erzählt haben, dass er den Hund neu und ohne einen Ausweis übernommen hat und nun einen neuen benötigt, o.ä. Aus Ihrer Schilderung allein ergeben sich daher keine Anhaltspunkte für eine strafbares Verhalten des Tierarztes.
 

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