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Hund wird nicht angeholt vom Besitzer

von Anika R.

Vor über zwei Wochen hatte ich den Halter und das Tier bei mir zu Hause aufgenommen. Am 30 April ist der Halter ausgezogen und ließ sein Hund da. Und meinte, er wurde ihn am nächsten Tag abholen. Was nicht erfolgte! In der zeitwo das gemeinsame Wohnen war, hatte ich oft bemerkt, dass sein Hund kein Nassfutter für ein Tag bekam. Oder zu wenig mit ihm raus ging (mittlere Größe). Sehe darin keine Artgerechte Haltung bzw Verantwortung gegenüber zu dem Hund. Jedenfalls meinte der Halter, er würde ihn Sonntag dann doch abholen. Leider ist es nicht geschehen. Und die Futterrationen, die er da ließ sind schon lange leer. Musste dann von meinem nicht vorhandenen Geld, Futter besorgen. Er wird seinen Hund wohl nicht mehr holen. Und ich weiss, nicht was ich tun kann. Denn ein Verantwortungslosen Menschen, kann man so einen Tier nicht wirklich überlassen. Dennoch kann ich den Hund nicht halten... Für mich eine blöde Situation und auch für den Hund. Denn einfach weiter vermitteln, hab ich bedenken. Wegen rechtlichen Schritten. Noch dazu möchte das tierheim oder der Tierschutzverein , nichts davon wissen. Ich bin wirklich Ratlos

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das ist eine schwierige und leider gar nicht so seltene Situation.
 
Ihre Bedenken, den Hund einfach an Dritte weiterzuvermitteln sind berechtigt, da der Halter noch Eigentümer des Hundes zu sein scheint und Sie einen fremden Hund verkaufen würden. Da Sie schreiben, dass Sie den Hund nicht behalten können und das notwendige Futter auf Ihre Kosten besorgen müssen, sollten Sie den Hundehalter schriftlich auffordern, den Hund unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche (setzen Sie ein konkretes Datum ein) abzuholen und Ihnen die entstandenen Futterkosten zu ersetzen. Kündigen Sie auch an, dass Sie nach Ablauf der Frist weitere Schritte einzuleiten. Sollte er sich weigern oder die Frist ignorieren, könnten Sie sich an das zuständige Ordnungsamt oder Veterinäramt wenden und den Fall schildern. Die Behörde könnte prüfen, ob z.B. eine Sicherstellung des Hundes und die Unterbringung im städtischen Tierheim oder andere Maßnahmen möglich sind, wobei dann vorab zu erfragen ist, ob Sie oder der Hundehalter Kostenschuldner des Tierheimaufenthaltes wäre.

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