zurück zur Übersicht Ex Freundin möchte wegziehen mit dem Hund 08.05.2025 von Dominik V. Sehr geehrte Damen und Herren., Ich weiß nicht ob ich richtig bin. Aber ich Schilder mein Problem und zwar folgendes meine ex Partnerin und ich haben uns damals einen Hund geholt während der Beziehung diesen habe ich bezahlt. Aber wir haben einen Vertrag gemacht wenn wir uns trennen das der Hund bei ihr leben wird. Jetzt kommt das Problem sie teilte mir mit das sie demnächst umziehen wird 600km weit weg und ich das akzeptieren muss das ich dann den Hund nicht mehr sehen darf. Gibt es die Möglichkeit das ich das Geld was ich für den Hund bezahlt habe von ihr zubekommen. Der Hund war keine Schenkung. Oder wie stehen die Chancen das der Hund bei mir bleiben kann. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie und Ihre Ex-Partnerin sich bereits bei der Anschaffung des Hundes schon über dessen Verbleib nach einer Trennung geeinigt und sogar einen Vertrag geschlossen haben. Dieser ist grundsätzlich auch bindend. Die Vereinbarung, dass der Hund bei ihr leben wird, erscheint klar definiert, so dass sich aus Ihrer Schilderung keine Anhaltspunkte ergeben, dass der Umzug darauf einen Einfluss haben könnte. Wichtig zu wissen wäre aber, ob Sie weitere Einzelheiten vertraglich vereinbart, wie z.B. ein Besuchsrecht, was durch den Wegzug nun verhindert wird, oder eine Vereinbarung wie die Kosten für den Hund seit der Trennung gehandhabt werden, also ob Sie oder Ihre Expartnerin allein für die Kosten aufkommen oder ob Sie diese teilen, ob Tierarztbesuche/Hundeschulbesuche etc im Wechsel oder nur von einem von Ihnen gemacht werden, etc. Für eine detaillierte Prüfung ob Sie den Hund herausfordern oder wenigstens den (hälftigen) Kaufpreis erstattet bekommen könnten, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf mit dem Vertrag und der Korrespondenz den Hund betreffend an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie und Ihre Ex-Partnerin sich bereits bei der Anschaffung des Hundes schon über dessen Verbleib nach einer Trennung geeinigt und sogar einen Vertrag geschlossen haben. Dieser ist grundsätzlich auch bindend. Die Vereinbarung, dass der Hund bei ihr leben wird, erscheint klar definiert, so dass sich aus Ihrer Schilderung keine Anhaltspunkte ergeben, dass der Umzug darauf einen Einfluss haben könnte. Wichtig zu wissen wäre aber, ob Sie weitere Einzelheiten vertraglich vereinbart, wie z.B. ein Besuchsrecht, was durch den Wegzug nun verhindert wird, oder eine Vereinbarung wie die Kosten für den Hund seit der Trennung gehandhabt werden, also ob Sie oder Ihre Expartnerin allein für die Kosten aufkommen oder ob Sie diese teilen, ob Tierarztbesuche/Hundeschulbesuche etc im Wechsel oder nur von einem von Ihnen gemacht werden, etc. Für eine detaillierte Prüfung ob Sie den Hund herausfordern oder wenigstens den (hälftigen) Kaufpreis erstattet bekommen könnten, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf mit dem Vertrag und der Korrespondenz den Hund betreffend an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.