zurück zur Übersicht Beißvorfall 05.06.2025 von Neeminka F. Guten Abend, Mein Goldinwar nicht angeleint und hat den Nachbars Hund gebissen.Nach nachfrage wie es dem Hund geht fahren die zu Tierarzt. Mein Hund hatte schon vor 2 Jahren beiß Vorwahl das ganze program von Ordungsamt absolviert.So weit so gut Jetzt ist es wieder passiert,mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen. Vielen lieben Dank im voraus 🍀 Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihre Schilderung ist leider zu allgemein um eine realistische Einschätzung der Konsequenzen abzugeben. Der Grund dafür ist die Tatsache, dass es bereits einen Beißvorfall gegeben hat und „das ganze Programm“ des Ordnungsamtes absolviert wurde. Wichtig ist daher zu wissen, was bei dabei herausgekommen ist und ob das Ordnungsamt Ihnen Auflagen erteilt hat, wie z.B. einen Leinen- und/Maulkorbzwang und ob Ihr Hund als gefährlich eingestuft wurde oder ob das Verfahren z.B. nur mit einer Verwarnung eingestellt wurde. Auch wie es zu dem zweiten Vorfall kommen konnte, ob der selbe Hund gebissen wurde usw. Sollten Sie Post vom Ordnungsamt bekommen, sollten Sie sich zur Sicherheit an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, um z.B. zunächst Akteneinsicht zu beantragen um die Vorwürfe oder die angedrohten Maßnahmen prüfen zu können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihre Schilderung ist leider zu allgemein um eine realistische Einschätzung der Konsequenzen abzugeben. Der Grund dafür ist die Tatsache, dass es bereits einen Beißvorfall gegeben hat und „das ganze Programm“ des Ordnungsamtes absolviert wurde. Wichtig ist daher zu wissen, was bei dabei herausgekommen ist und ob das Ordnungsamt Ihnen Auflagen erteilt hat, wie z.B. einen Leinen- und/Maulkorbzwang und ob Ihr Hund als gefährlich eingestuft wurde oder ob das Verfahren z.B. nur mit einer Verwarnung eingestellt wurde. Auch wie es zu dem zweiten Vorfall kommen konnte, ob der selbe Hund gebissen wurde usw. Sollten Sie Post vom Ordnungsamt bekommen, sollten Sie sich zur Sicherheit an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, um z.B. zunächst Akteneinsicht zu beantragen um die Vorwürfe oder die angedrohten Maßnahmen prüfen zu können.