zurück zur Übersicht Meinen Hund aus dem Tierheim auslösen 07.06.2025 von Sonja L. Wegen eines Krankenhaus Aufenthaltes musste meine Hündin von der Feuerwehr ins Tierheim gebracht werden. Als ich sie abholen wollte, wollte das Tierheim Tierarztkosten und Aufenthaltskosten im Gesamtpreis von 453,80€ haben, die ich mir nicht aufbringen kann. Habe eine Teilzahlung angeboten die nicht akzeptiert wird. Nun hat das Tierheim eine Frist gesetzt, wenn ich sie nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt einlöse, wird sie zu Vermittlung freigegeben. Was kann ich tun? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier geht es um die rechtliche Frage, ob das Tierheim tatsächlich ein Zurückbehaltungsrecht hat, bis Sie die entstandenen Kosten vollständig gezahlt haben. Dies lässt sich leider nicht pauschal beantworten, sondern hängt von den Einzelheiten ab. Da Sie schreiben, dass die Feuerwehr Ihre Hündin sicherstellen und ins Tierheim bringen musste, nehme ich an, dass das Ordnungsamt oder das Veterinäramt eingeschaltet wurde und die entstandenen Kosten mittels eines Bescheids gegen Sie festgesetzt wurden? Dieser müsste vorliegen und geprüft werden, um zu beurteilen, ob Sie die Hündin ohne die Zahlung der gesamten Summe abholen können. Weil die Vermittlung der Hündin schon angedroht wurde, sollten Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier geht es um die rechtliche Frage, ob das Tierheim tatsächlich ein Zurückbehaltungsrecht hat, bis Sie die entstandenen Kosten vollständig gezahlt haben. Dies lässt sich leider nicht pauschal beantworten, sondern hängt von den Einzelheiten ab. Da Sie schreiben, dass die Feuerwehr Ihre Hündin sicherstellen und ins Tierheim bringen musste, nehme ich an, dass das Ordnungsamt oder das Veterinäramt eingeschaltet wurde und die entstandenen Kosten mittels eines Bescheids gegen Sie festgesetzt wurden? Dieser müsste vorliegen und geprüft werden, um zu beurteilen, ob Sie die Hündin ohne die Zahlung der gesamten Summe abholen können. Weil die Vermittlung der Hündin schon angedroht wurde, sollten Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.