zurück zur Übersicht Katze wurde uns entnommen beim Einreisen 16.06.2025 von Sevinc A. Hallo, Wir sind gestern mit unseren Kater aus der Türkei zurückgekommen und er wurde uns am Flughafen in Deutschland entzogen da er keinen titer Test hatte jedoch wurde er 2 mal geimpft mit der Tollwut Impfung. Wir sind aus Österreich. Gibt es keinerlei eine Möglichkeit die Katze früher als wir drei Monate abzuholen? Da er ja bereits 2 mal geimpft wurde und diese 3 Jahre gültig sei. Mir wurde übrigens von unserem Tierarzt falsche Informationen gegeben sie meinte es sei kein Titer test notwendig. Aber genau wegen dem wurde er uns entzogen. Wir sind sehr traurig über die jetzige Situation. Würden uns freuen wenn man uns weiterhelfen würde. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe, dass Sie Ihren Kater so schnell wie möglich nach Österreich bzw. nach Hause holen möchten. Leider haben Sie jedoch unwissentlich gegen die EU-Einreisebestimmungen, die bei der Einreise mit dem Kater aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland gelten verstoßen. Diese beinhalten unter anderem auch die Vorschrift, dass der Befund des Bluttests (Tollwutantikörpertest) mitgeführt werden muss. Bei einem Verstoß können die eingeführten Tiere auf Kosten der Tierhalter entweder in das Herkunftsland zurückgeschickt oder für mehrere Monate in Quarantäne genommen werden. Ob in Ihrem konkreten Fall, aufgrund der Einzelheiten möglicherweise eine kürzere Quarantänezeit möglich wäre, ist an dieser Stelle nicht möglich. Unabhängig davon, ist es wichtig für Sie zu wissen, dass der Betrag für die Unterbringung VOR der Abholung vollständig bezahlt werden muss, eine Ratenzahlungen ist nicht möglich. Abhängig vom Tagessatz des jeweiligen Tierheims und den Tierarztkosten kann dies mehrere tausend Euro betragen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe, dass Sie Ihren Kater so schnell wie möglich nach Österreich bzw. nach Hause holen möchten. Leider haben Sie jedoch unwissentlich gegen die EU-Einreisebestimmungen, die bei der Einreise mit dem Kater aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland gelten verstoßen. Diese beinhalten unter anderem auch die Vorschrift, dass der Befund des Bluttests (Tollwutantikörpertest) mitgeführt werden muss. Bei einem Verstoß können die eingeführten Tiere auf Kosten der Tierhalter entweder in das Herkunftsland zurückgeschickt oder für mehrere Monate in Quarantäne genommen werden. Ob in Ihrem konkreten Fall, aufgrund der Einzelheiten möglicherweise eine kürzere Quarantänezeit möglich wäre, ist an dieser Stelle nicht möglich. Unabhängig davon, ist es wichtig für Sie zu wissen, dass der Betrag für die Unterbringung VOR der Abholung vollständig bezahlt werden muss, eine Ratenzahlungen ist nicht möglich. Abhängig vom Tagessatz des jeweiligen Tierheims und den Tierarztkosten kann dies mehrere tausend Euro betragen.