zurück zur Übersicht Wer ist der Besitzer? 17.06.2025 von Lena S. Hallo, ich habe ein kleines Anliegen und brauche dringende Hilfe und zwar: Meine damalige beste Freundin und ich haben uns im Juli 2023 einen Hund geholt, nur sie hat den Hund gezahlt aber es war von Anfang an klar, dass ich auch auf den Hund aufpassen werde. Als auch den Kaufvertrag hat sie. Ab März 2024 wurde sie leider gesundheitlich krank und hat mir per Vertrag den Hund überschrieben ohne eine Gegenleistung (Geld etc. ich habe es ihr angeboten, aber sie wollte kein Geld für ihn), mit der Bedingung , dass sie den Hund sehen darf wann sie will und dass ich Bescheid geben muss, falls ich umziehe. Sie wollte dass der Hund ein gutes Zuhause hat und meinte das ist eben bei mir und hat mir auch alle seine Sachen gegeben. Was für mich komisch ist, ist jedoch dass sie ja anscheinend so krank war und aber trotzdem jede Woche feiern gehen kann etc. Der Hund ist seit März 2024 zu 95% bei mir und meinem Partner, der auch einen Hund hat. Wir wohnen auch seit Juli 2024 zusammen. Sie hat öfter den Kontakt gesucht, um den Hund zu besuchen, doch erfindet immer wieder neue Ausreden warum sie ihn nicht besuchen kommt oder abholt. Sie hat den Hund zuletzt Januar 2025 besucht und hat mir vorgeworfen, dass es eigentlich egal sein kann wann sie den Hund besucht, da sie ihn mir nur überschrieben hat und nicht geschenkt und der Hund nicht mir gehört und falls sie will sie ihn auch wieder zurücknehmen kann (laut ihrer Rechtschutz). Ich habe auch lange nichts mehr von ihr gehört, bis sie eines Tages mich auf der Straße gesehen hat und nach meiner Nummer gefragt hat, da ihr Handy angeblich gestohlen wurde und eine neue Nummer hat (war Mitte Mai 2025). Ich habe daraufhin ihre alte Nummer blockiert (ist nichts verwerfliches dran, da sie ja meinte sie hat eine neue Nummer). Bis heute kam keine Nachricht, doch laut Freunden etc. wurde mir gesagt, dass sie zurzeit auf einen anderen Hund aufpasst (der doppelt so schwer ist wie "unserer") und das sehe ich absolut nicht ein mich von vorne bis hinten verarschen zu lassen. ich habe auch mit meinem Anwalt gesprochen und der meinte, dass Tiere sachlich betrachtet werden und es wie mit einem Paar Schuhe vergleichen kann- Seine Antwort: "Wenn sie Schuhe verschenken dann kannst du doch auch nicht der neuen Besitzerin sagen dass sie die Schuhe sehen kann wann sie will." Da wir uns aber nicht mehr verstehen und viele Auseinandersetzungen hatten frage ich mich wem gehört der Hund jetzt? Kann ich ihr den Kontakt zum Hund verbieten (dieses ständige hin und her war damals schon so stressig für ihn)? Muss ich ihr den Kontakt zum Hund gewähren oder kann ich sagen, dass sie die Rechte abgegeben hat und somit keine Rechte und Ansprüche mehr hat? Ich habe den Vertrag leider beim Umzug verschlammt, doch habe Textnachrichten, wo sie zugibt dass wir einen Vertrag haben und der Hund mir gehört. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Prüfung der Eigentumslage ist sehr kompliziert und hängt von den Einzelheiten ab und in Ihrem Fall insbesondere von dem Vertrag bzw. den Textnachrichten über den Vertrag und dass Ihnen der Hund gehört. Aus Ihrer Schilderung ergibt sich, dass sie Ihnen den Hund freiwillig übergeben/überlassen hat, ein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde (der allerdings leider nicht mehr vorhanden ist) in dem Ihnen der Hund „überschrieben“ wurde, sie Ihnen Textnachrichten geschickt hat, in denen der Vertrag angesprochen wird und sie schreibt, dass Ihnen der Hund gehört. Zusammen mit der Tatsache, dass Sie ihn bei sich haben, sprechen diese Umstände für dafür, dass sie Ihnen im März 2024 das Alleineigentum übertragen haben könnte. In diesem Fall könnten Sie grundsätzlich bestimmen, ob und wem Sie Kontakt zu Ihren Hund gewähren. Ob die Auflage, des lebenslangen und jederzeitigen Besuchsrechts wirksam ist, ist zwar fraglich, hängt jedoch von der Formulierung des Vertrages und Ihrer Absprachen hierzu ab. Wichtig zu wissen wäre auch, ob Ihre Freundin sich an den Unterhaltskosten (Futter, Tierarzt, Steuer, Versicherung) für den Hund beteiligt oder ob Sie alle Kosten allein tragen, der Hund auf Ihren Namen bei der Stadt und der Hundesteuer angemeldet usw. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, spätestens wenn sie den Hund tatsächlich zurückfordern sollte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Prüfung der Eigentumslage ist sehr kompliziert und hängt von den Einzelheiten ab und in Ihrem Fall insbesondere von dem Vertrag bzw. den Textnachrichten über den Vertrag und dass Ihnen der Hund gehört. Aus Ihrer Schilderung ergibt sich, dass sie Ihnen den Hund freiwillig übergeben/überlassen hat, ein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde (der allerdings leider nicht mehr vorhanden ist) in dem Ihnen der Hund „überschrieben“ wurde, sie Ihnen Textnachrichten geschickt hat, in denen der Vertrag angesprochen wird und sie schreibt, dass Ihnen der Hund gehört. Zusammen mit der Tatsache, dass Sie ihn bei sich haben, sprechen diese Umstände für dafür, dass sie Ihnen im März 2024 das Alleineigentum übertragen haben könnte. In diesem Fall könnten Sie grundsätzlich bestimmen, ob und wem Sie Kontakt zu Ihren Hund gewähren. Ob die Auflage, des lebenslangen und jederzeitigen Besuchsrechts wirksam ist, ist zwar fraglich, hängt jedoch von der Formulierung des Vertrages und Ihrer Absprachen hierzu ab. Wichtig zu wissen wäre auch, ob Ihre Freundin sich an den Unterhaltskosten (Futter, Tierarzt, Steuer, Versicherung) für den Hund beteiligt oder ob Sie alle Kosten allein tragen, der Hund auf Ihren Namen bei der Stadt und der Hundesteuer angemeldet usw. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, spätestens wenn sie den Hund tatsächlich zurückfordern sollte.