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Aufforderung zur Kostenübernahme an unseren Tierschutzverein ohne Möglichkeit zur Nachbesserung

von Leonie L.

Sehr geehrtes Team, vielleicht können Sie mir weiterhelfen, Über unseren Tierschutzverein wurde im Februar 2025 eine Hündin aus Rumänien mit Tierschutzübernahmevertrag an eine Familie vermittelt. Laut Info aus Rumänien war die Hündin kastriert, dieses haben wir so an die Besitzer weitergegeben, natürlich auch im Vertrag festgehalten. Vor wenigen Tagen erhielten wir eine hohe Rechnung von einer Anwaltskanzlei, mit Aufforderung zur Zahlung, da die Hündin scheinbar doch nicht kastriert war. Da diese Situation in vielen Jahren Vereinsarbeit bei uns noch nie aufgetreten ist, sind wir unsicher. Es gab weder eine vorherige Information der Besitzer an uns darüber, geschweige denn eine Möglichkeit zur "Nachbesserung" oder eine Frist. Zudem werden in der Rechnung Tierarztkosten aufgeführt die definitiv nicht zu einer Kastration gehören (Ohren). Nun unsere Frage - müssen wir diese Rechnung bezahlen? Oder nur einen Teil davon, ohne die Kosten für andere Behandlungen und ausschließlich soviel, wie unsere Tierärztin für eine Kastration genommen hätte, was wir mit einem Kostenvoranschlag nachweisen könnten? Vielen lieben Dank und mit freundlichen Grüße 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

In dem Sie die Hündin in dem geschlossenen Vertrag als kastriert beschrieben haben und sich nun herausstellt, dass sie unkastriert war, haben Sie ihren Teil des Vertrages noch nicht erfüllt, eine kastrierte Hündin zu übergeben.
 
Dass die Besitzer die Rechnung direkt über einen Anwalt geltend machen und erscheint ungewöhnlich. Versuchen Sie intern in Erfahrung zu bringen, ob die Besitzer eventuell mit einem Vereinsmitglied, der Pflegestelle oder einem ehrenamtlichen Helfer oder einer Helferin Ihres Vereins zuvor Kontakt hatten und die Kastration schon thematisiert wurde.
 
Ob bzw. welchen Betrag Sie zahlen müssen lässt sich jedoch an dieser Stelle nicht beurteilen, da sowohl der geschlossene Tierschutzvertrag auf einen möglichen „Haftungsausschluss“ hin, die Tierarztrechnung und das Forderungsschreiben des Rechtsanwaltes vorliegen und geprüft werden müsste. Zudem sollte geprüft werden, ob Sie für den Fall, dass Sie die Kosten erstatten müssten, Sie selbst einen Anspruch gegen die Organisation/Verein in Rumänien haben, wegen der falschen Information.
 
Da das Problem der nicht oder nicht vollständig kastrierten Hündinnen immer häufiger vorkommt, sollten Sie sich hierzu generell von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht beraten und gegebenenfalls Ihren Tierschutzvertrag prüfen oder anpassen lassen.
 

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