zurück zur Übersicht Hund nach Autounfall erschossen und begraben 09.09.2010 von Alexander W. Hallo! Mein Hund ist bei Ihen gemeldet - super Service!! - aber darum geht es nicht in meiner Anfrage. Sondern um folgendes: Der Hund einer Arbeitskollegin (ca 11 Jahre alter Labrador) wurde heute von einem Auto angefahren und verletzt. Der Autofahrer rief die Polizei, diese wiederrum den zuständigen Jäger, welcher den hund erschoss und vor Ort (!) an der Unfallstelle begrub. Der Hund trug ein Halsband (also offensichtlich kein Streuner!), allerdings keine Tasso-Marke oder Hundemarke. Können sie mir sagen, ob das gängige Praxis ist, in so einem Fall und vor allem, ob die Bestattung vor Ort rechtens ist? Die Kollegin hatte im Vorfeld bei der Polizei nach einer Fundmeldung gefragt, leider ohne Erfolg. Nach dem Unfall erinnerte sich ein Polizist an die Anfrage und kontaktierte die Besitzerin. Vielen Dank für Ihre Mühe! VG, Alex Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob das Bestatten vor Ort gängige Praxis ist, kann ich leider nicht beantworten, da ich bisher nie davon gehört habe. Ob das rechtens ist bezweifele ich, da tote Heimtiere seit Inkrafttreten des „Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz“ (TierNebG) im Jahre 2004, grundsätzlich nicht mehr im eigenen Garten etc. begraben werden dürfen, sondern von den zuständigen Behörden ordnungsgemäß im Sinne dieses Gesetzes „beseitigt“ werden müssen, falls Sie nicht eingeäschert werden. Anlass für diese Neuerungen war die BSE-Krise. Ihre Freundin könnte sich z.B. schriftlich an das zuständige Ordnungs- oder Veterinäramt wenden und um Prüfung des Vorfalles bitten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob das Bestatten vor Ort gängige Praxis ist, kann ich leider nicht beantworten, da ich bisher nie davon gehört habe. Ob das rechtens ist bezweifele ich, da tote Heimtiere seit Inkrafttreten des „Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz“ (TierNebG) im Jahre 2004, grundsätzlich nicht mehr im eigenen Garten etc. begraben werden dürfen, sondern von den zuständigen Behörden ordnungsgemäß im Sinne dieses Gesetzes „beseitigt“ werden müssen, falls Sie nicht eingeäschert werden. Anlass für diese Neuerungen war die BSE-Krise. Ihre Freundin könnte sich z.B. schriftlich an das zuständige Ordnungs- oder Veterinäramt wenden und um Prüfung des Vorfalles bitten.