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Entwenden meines Hundes

von Lisa K.

Sehr geehrte Frau Fries, Es geht um meine Mischlingshündin Ricky! Ich hab damals meine Hündin von einer Bekannten mit einem Tierschutzvertrag übernommen, da ihr damaliger Freund den Hund nicht wollte, es wohl Stress mit den Vermietern gab, und laut Freund sie sich nicht richtig um das Tier gekümmert hat! und der Hund qiekt aus Angst vorm alleine sein! vor ein paar Monaten hatte ich meine eigene Whng. auf dem Dorf und konnte sie mit zur Arbeit nehmen (Altersheim) sie ist auch in der Freizeit mit im Stall und auf den Weiden gewesen und konnte sich auf dem Privatgelände frei bewegen und fand es auch super beim Ausreiten mitzukommen! Durch meinen Freund verlor ich meine Whng. und die Vorbesitzerin bot mir an, da ich mit ihr befreundet war, kurzzeitig zu ihr zu kommen! Doch sie stand auf der Seite von meinem Ex, der auch bei ihr war und hat mich kurzerhand mitten in der Nacht rausgeschmissen. Ich wollte zumindest meinen Hund wiederholen (und meine Sachen) und wollte mit ihr reden! Sie gab sie mir nicht und hat mich kurzer Hand aus der Whng. getreten!(obwohl sie sagte, dass wenn ich wieder was festes hätte, den hund wiederbekommen würde, was aber nicht stimmt, da ihr Sohn schon immer an dem Tier hing, der ist jetzt 6) Durch den Verlust meines Hundes bin ich abgerutscht und hatte sehr lange kein festen Wohnsitz dazu muss ich sagen, dass ich erst 19 bin und schon sehr lange alleine wohne. Die Vorbesitzerin ist 26 und arbeitet beim Bäcker und lässt den Hund fast durchgehend alleine. Durch von ihr schlechtes Reden, weil ich den Hund wieder holen wollte, verlor ich meinen kompletten Freundeskreis! Ricky ist schon 11 und ein Schutzhund aus Kroatien, und hat mir immer sehr geholfen da ich durch meine Vergangenheit sehr labil bin! Ich besitze noch ihre ganzen Papiere samt Impfausweis und Chip nr. Dieser Vorfall ist schon 2-3 Mon. her, ich wusste einfach net was ich machen sollte! Habe ich irgendwelche Chancen sie je wieder zu sehen? sie wieder zu bekommen??

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie die Hündin per Tierschutzvertrag übernommen haben, sind Sie die Eigentümerin der Hündin und haben daher auch einen Anspruch auf Herausgabe. Falls sich die Vorbesitzerin weiterhin weigert Ihnen die Hündin herauszugeben, müssten Sie letztendlich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und die Vorbesitzerin auf Herausgabe beim zuständigen Amtsgericht verklagen. Die Erfolgsaussichten und Kosten eines Prozzes und ob z.B. Prozesskostenhilfe beantragt werden kann, können erst nach Kenntnis der Einzelheiten beurteilt werden.

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