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Strafanzeige nach Adoptionsfreigabe?

von Ann-Christin B.

Sehr geerte Frau Fries, Ich hatte eine Hündin bei mir in Pflege. Zu dem Zeitpunkt hatte er keinen festen Wohnsitz, was ich erst nach Rückgabe des Hundes erfuhr. 3 Wochen später erreichte mich von der Familie des Mannes ein panischer Anruf und sie baten mich um Hilfe, da sie beobachtet hatten, wie der Hund in Kontakt mit Drogen kam und Alkohol trank, während sich Besitzer und Kumpels über die kleine Maus kaputt lachten. Ich rief also bei der Polizei und dem Tierschutz an, um heraus zu bekommen, was wir tun können, damit die kleine da weg kommt. Die sagten mir, wenn er den Hund nicht freiwillig raus rücken würde, müssten wir das Ordnungsamt einschalten. Ich verfasste also einen Adoptionsvertrag basierend auf einem Schutzvertrag eines Hunderettungsvereins und wir fuhren hin. Wir machten ihm klar, das der Hund weg muss, bis er sein Leben im Griff hätte,in der Hoffnung er rückt sie raus, denn er ist Drogen abhängig, hat keinen festen Wohnsitz und seine gesamte Familie, sowie wir sind der Überzeugung, der Hund wird bei ihm nicht Artgerecht gehalten. Er Unterschrieb den Adoptionsvertrag und eine Zeugin der freiwilligen Übergabe des Hundes auch. Die Maus war bis zu dem Zeitpunkt weder geimpft noch gechipt, was ich nachdem sie bei uns war alles nachgeholt habe. Jetzt nach 4 Wochen verlangt er seinen Hund, den er ja zur Adoption freigegeben hatte, da er ja den Vertrag unterschrieben hatte, zurück. Er bedroht seine Familie massiv und will mich Anzeigen wegen Hundesentführung und mit der Polizei bei uns aufschlagen. Ich habe den Adoptionsvertrag, den Impfpass, die Chipnummern, die Haftpflicht-Versicherung und die Steuern von der Maus. Kann er mich jetzt irgendwie belangen??? Er hat den Hund ja freiwillig abgegeben...niemand hat ihn dazu gezwungen. Mache mir Sorgen das die kleine Maus dahin zurück muss, denn sie hat dort schon angefangen zu beißen. Ganz Herzliche Grüße A. B.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Sofern der Herr Eigentümer der Hündin war, konnte er Ihnen mittels Vertrag auch das Eigentum an der Hündin übergeben. Ohne den Wortlaut des „Adoptionsvertrages“ zu kennen, ist es schwierig die Rechts- und Eigentumslage verbindlich zu beurteilen. Ich unterstelle, dass Sie ihm kein Geld für die Hündin gegeben haben und es sich rechtlich daher wahrscheinlich um eine Schenkung handelt. Je nach Formulierung dieses Vertrages kann aber auch nur eine „Pflege“ ohne Eigentumsübergang vereinbart worden sein. Die Tatsache, dass Sie den Hund sowie Impfausweis in Ihrem Besitz und eine Zeugin haben, ist positiv für Sie. Wenn der Herr den Hund zurückhaben möchte, muss er diesen Anspruch vor Gericht geltend machen. Selbst wenn er tatsächlich mit der Polizei anrücken sollten, brauchen Sie den Hund ohne eine richterliche Verfügung nicht herauszugeben.

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