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Wem gehört die Katze?

von A. A.

Bei Einzug habe ich offiziell eine Katze, die von einem Vormieter (und der mir ebenf. die Katze brieflich zugesagt hat, allerdings Anklage wg. Tierquälerei erhalten hat) dagelassen wurde, v. Nachbarn übergeben bekommen. Deshalb habe ich für die Katze seit ca. 15 Monaten Sterilisation, mehrfach Tierarztkosten, Futtermittel und OP-Versicherung bezahlt. Wegen Drohungen, Beleidigungen, etc. mußte ich leider ausziehen, und habe der Hausmeisterin schriftlich informiert, daß meine Nachmieterin die Katze versorgt, bis ich sie holen kann, worauf ich keine Antwort bekam, so habe ich sie abgeholt, beim nahegelegenen Kleintierzuchtverein untergebracht, wo sie leider entlaufen ist. Eine Woche später erhielt ich von der Hausmeisterin eine Drohung zur Strafanzeige wegen Diebstahls der Katze. Die Hausmeisterin wollte die Katze vorher nicht sterilisieren, auch sonst schien mir die Katze nicht so gut versorgt von der „Hausgemeinschaft“. Die Katze fehlt leider tatsächlich, dennoch habe ich gesagt, daß ich die Katze wiederhaben möchte, wenn sie wieder auftaucht, da ich auch einfach Sorgen wegen Tierquälerei durch die "Hausgemeinschaft" habe, und daß sie nicht tierärztlich versorgt wird. Ich habe es in den letzten Monaten immer wieder so erfahren, daß immer wieder Gründe gesucht werden, um mich anzuklagen, angefangen von Verunreinigungen im Treppenhaus, der aber nachweislich durch die Katzen der anderen Mieter verursacht wurde, bis hin zu einer toten Maus, die ich angeblich an den Schuhen ins Treppenhaus gebracht haben soll, usw. überrascht es mich nicht, daß ich für das Verschwinden einer weiteren Katze verantwortlich gemacht werde, damit habe ich aber nichts zu tun. Das Datum des Verschwindens wurde manipuliert, so daß beide angeblich am selben Tag verschwunden sind, und vielleicht wurde auch dafür gesorgt, daß die Katze fehlt, auch das würde mich nicht überraschen. Weil mir Handgreiflichkeiten angedroht werden, wäre ich dankbar zu erfahren, wem die Katze gehört.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da es sich bei Besitz- und Eigentumsfragen um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt, kann Ihre Frage erst nach Kenntnis aller Einzelheiten beantwortet werden. So müsste z.B. geklärt werden aus welchem Grund die Hausmeisterin Sie wegen Diebstahl anzeigen will, wo Sie doch anscheinend die Halterin der Katze sind. Allein aus Ihrer Schilderung kann die Eigentumslage nicht beurteilt werden. Lassen Sie sich anwaltlich beraten.

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