zurück zur Übersicht Besitztumsrecht Fundkatze 26.10.2010 von Cornelia K. Hallo, wir sind gerade sehr verzweifelt. Haben selbst eine Katze, wissen das schon zu unterscheiden von hilflosen Katzen. Wurden von Geschäften und Passanten aufmerksam gemacht auf eine streunende bettelndes Jungtier an der Strasse. Das Tier ist ca. gerade mal erst 4 Monate alt und dementsprechend Ausgang nicht gewohnt. Er war auch krank, wie wir später merkten. . Wir konten uns nicht vorstellen, dass jemand so ein Tier einfach rauslässt und da Ferien waren - wohl für ausgesetzt. Haben ihn paar Meter ums Eck zu uns genommen und notdürftig versorgt mit Wasser und Fressen und erfuhren nebnebei, dass der sich auch bei anderen Leuten bettelnd betätigt. Haben ihn immer rausgelassen, er kam immer wieder und wollte zuletzt nicht mal raus. Trotzdem wir eine Zettelaktion gemacht haben , hat sich erst punktgenau nach Ferienende eine Frau gemeldet, die ihren Namen und ihren Wohnort nicht nennen wollte und nicht mal richtig wusste, wie die Augenfarbe war. Sie wurde gleich massiv beleidigend und frech und wollte sofort abholen kommen. Meine 5 jährige erzählte sogar, ein Mann und eine Frau hätten in unserem Haus nach der Katze gesucht. Inzwischen weiss ich den Wohnort und den Namen und habe dort geschaut.Mietskaserne. Sie hat mich dort geshen und sogleich auch wieder gepöbelt. .Der Kater- der lief wieder orientierungslos an der Strasse auf und ab. Die ist nicht beim Tierarzt gewesen mit ihm.Wir haben keinerlei Beweis, dass sie auch wirklich Besitzerin ist ausser der Aussage ihrer eigenen Familie vermutlich. sicherlich auch weder geimpft oder gechipt. Die Dame fährt auch gerne am Wochenende weg und ihr " Ehemann" kümmert sich gar nicht um die Katze. Das hat der Bruder behauptet selbst als Erklärung, warum die sich jetzt erst melden bei uns. Insgesamt verbirgt sie etwas offebar, da sie immer Dritte vorschickt auch. Der Tierschutz verweist nur an den Amtstierarzt. Bis dahin.... Der ging mit Jedem mit. Wissen uns nicht mehr zu helfen. Lieben Gruß Cornelia Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn es bei der Anruferin tatsächlich um die Eigentümerin der Katze handelt, sind Sie verpflichtet ihr die Katze auf Verlangen wieder herauszugeben, andernfalls könnten Sie sich wegen Fundunterschlagung strafbar machen. Allerdings könnten Sie die entstandenen Tierarzt- und Futterkosten im Gegenzug verlangen. Ob es sich allerdings tatsächlich um die rechtmäßige Eigentümerin handelt müsste zunächst geklärt werden. Sollten Sie den Kater aufgrund Ihrer Zweifel und dem gesundheitlichen Zustand der Katze nicht herausgeben wollen, müsste die Dame Sie auf Herausgabe verklagen. Dafür müsste sie jedoch ihr Eigentum beweisen können. Die konkreten Erfolgsaussichten eines solches Prozesses können an dieser Stelle nicht bewertet werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn es bei der Anruferin tatsächlich um die Eigentümerin der Katze handelt, sind Sie verpflichtet ihr die Katze auf Verlangen wieder herauszugeben, andernfalls könnten Sie sich wegen Fundunterschlagung strafbar machen. Allerdings könnten Sie die entstandenen Tierarzt- und Futterkosten im Gegenzug verlangen. Ob es sich allerdings tatsächlich um die rechtmäßige Eigentümerin handelt müsste zunächst geklärt werden. Sollten Sie den Kater aufgrund Ihrer Zweifel und dem gesundheitlichen Zustand der Katze nicht herausgeben wollen, müsste die Dame Sie auf Herausgabe verklagen. Dafür müsste sie jedoch ihr Eigentum beweisen können. Die konkreten Erfolgsaussichten eines solches Prozesses können an dieser Stelle nicht bewertet werden.