zurück zur Übersicht Verbleib des Hundes bei Scheidung 19.11.2010 von Alexandra M. Ich möcht mich von meinen Mann trennen, doch er erpreßt mich damit, dass er unseren Hund mitnehmen würde, meine Frage ist jetzt wie dies rechtlich aussieht, mein Mannn, damals Freund, hat vor 5 Jahren eigentlich mit mir zusammen den Hund aus dem Tieheim geholt, aber mein Mann würde in dem Vertrag und bei Tasso eingetragen, aber noch mit seinem damaligen Namen, er hat meinen angenommen, dies würde aber bei Tasso nie geändert, ich stehe im Heimtierpaß als Besitzer, welche Möglichkeiten habe ich rechtlich dass der Hund bei mir bleibt?? Zum Hund, ich bin hauptbezugsperson, da meine Arbeit im Haus ist und der Hund den ganzen Tag Zugang zum Geschäft hat und sich meistens hier aufhält, und er hat die letzten 5 Jahre immer bei mir im Zimmer übernachtet! Der Hund würde also aus seiner vertrauten Umgebung gerissen, hat das einen Einfluß auf eine Entscheidung über den Verbleib des Hundes? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Zunächst müsste geklärt werden, wer Eigentümer des Hundes ist. Da Sie schreiben, dass der Hund aus dem Tierheim übernommen wurde, vermute ich, dass in dem Vertrag wahrscheinlich die oft verwendete Klausel stehen wird, dass das Tierheim Eigentümer des Hundes ist. Allein die Tatsache, dass ein Tier bei Tasso auf eine bestimmten Namen registriert sind, sagt zudem nichts über die Eigentümerstellung desjenigen aus. Sollten Sie sich nicht darüber einigen können wer den Hund nimmt, müsste letztendlich ein Gericht darüber entscheiden. In einem solchen Verfahren würde dann unter anderem auch berücksichtigten werden, dass der Hund sich immer bei Ihnen aufhält und Sie seine Bezugsperson sind.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Zunächst müsste geklärt werden, wer Eigentümer des Hundes ist. Da Sie schreiben, dass der Hund aus dem Tierheim übernommen wurde, vermute ich, dass in dem Vertrag wahrscheinlich die oft verwendete Klausel stehen wird, dass das Tierheim Eigentümer des Hundes ist. Allein die Tatsache, dass ein Tier bei Tasso auf eine bestimmten Namen registriert sind, sagt zudem nichts über die Eigentümerstellung desjenigen aus. Sollten Sie sich nicht darüber einigen können wer den Hund nimmt, müsste letztendlich ein Gericht darüber entscheiden. In einem solchen Verfahren würde dann unter anderem auch berücksichtigten werden, dass der Hund sich immer bei Ihnen aufhält und Sie seine Bezugsperson sind.