zurück zur Übersicht

Wem gehört der Hund bei nichtehelicher Trennung?

von Lena H.

Hallo Frau Fries, mein Ex-Partner und ich haben uns im April 2009 gemeinsam einen Welpen als Zweithund zugelegt. Der erste Hund gehört mir allein. den Zweithund haben wir gemeinsam in der Anschaffung bezahlt, mein Ex-Partner hat aber allein den Kaufvertrag unterschrieben. Die laufenden Kosten habe immer ich getragen, ebenso läuft der Hund in Steuer und Versicherung auf meinen Namen. Gekümmert habe auch fast ausschließlich ich mich um den Hund. Nun will mir mein Ex-Partner den Hund nach der Trennung wegnehmen. Ist hier wirklich nur die Unterschrift im Kaufvertrag ausschlaggebend? Kann er mir den Hund einfach so entreißen? Nicht nur für mich, sondern auch für den Hund, der eine unzertrennliche Bindung zu meinem ersten Hund hat, wäre dies furchtbar. Ich bin verzweifelt... Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Zunächst müsste geklärt werden, wer Eigentümer des Hundes ist. Sollten Sie sich nicht darüber einigen können, wer den Hund bekommt, müsste letztendlich ein Gericht darüber entscheiden. In einem solchen Verfahren würde dann unter anderem auch berücksichtigten werden, dass der Hund sich immer bei Ihnen aufhält und Sie seine Bezugsperson sind, auf die formale Eigentümerposition hat dies jedoch keinen Einfluss.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung