zurück zur Übersicht Übernahme Tierarztkosten 28.01.2011 von Saskia L. Guten Tag, wir haben von dem Tierhof Stade einen Hund adoptiert. Diesen haben wir abgeholt, allerdings am Abend bei uns zuhause erst gemerkt, dass die Hündin krank ist. Am nächsten Tag haben wir sofort den Tierhof informiert und sind zum Tierarzt gefahren. Am Telefon wurde bestätigt, dass wir uns mit den Kosten einig werden. Als wir dann die Rechnung bekamen und diese einreichen wollten (eur 180) wurden uns nur 65 eur erstattet. Da wir aber unwissentlich einen kranken Hund, der auch schon länger krank gewesen ist, mit bekommen haben, fühlen wir uns über den Tisch gezogen. Wir haben auch eine Schutzgebühr von eur 180 gezahlt und sehen nicht ein, gleich so hohe TA-Kosten zu zahlen. Wir wurden nicht einmal vorher in Kenntnis gesetzt, dass der Hund krank ist. Wie sieht dort die Rechtslage aus? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Entscheidend für die Beurteilung Ihrer Frage ist zum einen was genau in Ihrem Vertrag steht und ob diese Klausel wirksam ist. Wenn dort geregelt ist, dass Sie alle Tierarztkosten ab dem Zeitpunkt der Übernahme zu tragen haben, ist dies umfassend und würde auch diese Kosten umfassen. Unabhängig davon es sich um ein Tier aus dem Tierschutz oder von einem Züchter handelt, muss man sich darüber im klaren sein, dass wer ein Tier aufnimmt und es auf seine Kosten verpflegen und medizinisch versorgen lassen will, damit auch das Risiko trägt, dass jederzeit über die üblichen Impfungen oder Routineuntersuchungen hinaus, Tierarztkosten entstehen können. In Ihrem geschilderten Fall müsste jedoch auch die Zusage des Tierheims, sich an den Kosten zu beteiligen, herangezogen werden und auch Ihre Vermutung, dass der Verein von der Krankheit wusste und Ihnen dies bewusst verschwiegen hat, um die Kosten auf Sie abzuwälzen. Diese beiden Umstände müssten Sie in einem Streitfalle jedoch beweisen können. Sie können den Tierschutzverein schriftlich unter Setzung einer Frist auffordern die Tierarztkosten, entsprechend der erteilten Kostenübernahme, zu erstatten. Sollte der Verein sich weigern, sollten Sie sich über weitere rechtliche Schritte anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Entscheidend für die Beurteilung Ihrer Frage ist zum einen was genau in Ihrem Vertrag steht und ob diese Klausel wirksam ist. Wenn dort geregelt ist, dass Sie alle Tierarztkosten ab dem Zeitpunkt der Übernahme zu tragen haben, ist dies umfassend und würde auch diese Kosten umfassen. Unabhängig davon es sich um ein Tier aus dem Tierschutz oder von einem Züchter handelt, muss man sich darüber im klaren sein, dass wer ein Tier aufnimmt und es auf seine Kosten verpflegen und medizinisch versorgen lassen will, damit auch das Risiko trägt, dass jederzeit über die üblichen Impfungen oder Routineuntersuchungen hinaus, Tierarztkosten entstehen können. In Ihrem geschilderten Fall müsste jedoch auch die Zusage des Tierheims, sich an den Kosten zu beteiligen, herangezogen werden und auch Ihre Vermutung, dass der Verein von der Krankheit wusste und Ihnen dies bewusst verschwiegen hat, um die Kosten auf Sie abzuwälzen. Diese beiden Umstände müssten Sie in einem Streitfalle jedoch beweisen können. Sie können den Tierschutzverein schriftlich unter Setzung einer Frist auffordern die Tierarztkosten, entsprechend der erteilten Kostenübernahme, zu erstatten. Sollte der Verein sich weigern, sollten Sie sich über weitere rechtliche Schritte anwaltlich beraten lassen.