zurück zur Übersicht Es geht um den Hund Balu als geschenk 23.02.2011 von Manuela R. Guten Tag, ich brauche Ihre Hilfe. Ich hatte den Hund Balu dem Freund meiner Schwester geschenkt. Was sich aber sehr bereue. Was kann ich machen? Ich kann es mir nicht mehr mit ansehen, wie die mit dem Hund umgehen. Ich muss da etwas tun. Der Hund steht wieder auf meinem Namen, weil ich ihn von denen wegholen muss, weil sie sehr schlecht mit ihm umgehen. Ich kann ihn gar nicht einfach so rausholen und behalten und ihn nicht mehr zurückgeben, weil er auf meinen Namen läuft. Der Hund ist eben auch bei mir. Ich wäre froh, wenn Sie mir da helfen können, was ich machen kann und ob das so einfach ist oder nicht, dass er bei mir bleibt und dass ich ihn nicht mehr an die gewisse Person zurückgeben muss, die so schlecht mit ihm umgeht. Bitte schreiben Sie mir sehr schnell, wenn es möglich wäre. Ich warte auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Manuela Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn Sie dem Freund Ihrer Schwester den Hund geschenkt haben und diese Schenkung wirksam ist, haben Sie ihm das Eigentum an dem Hund übertragen und können ihn nicht einfach zurückholen oder zurückfordern. Sie könnten ihm anbieten Ihnen den Hund zurückzuschenken oder Ihnen den Hund zu verkaufen. Wegen der schlechten Haltungsbedingungen sollten sich schriftlich an das Ordnungsamt wenden und darum bitten, die Sache zu prüfen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn Sie dem Freund Ihrer Schwester den Hund geschenkt haben und diese Schenkung wirksam ist, haben Sie ihm das Eigentum an dem Hund übertragen und können ihn nicht einfach zurückholen oder zurückfordern. Sie könnten ihm anbieten Ihnen den Hund zurückzuschenken oder Ihnen den Hund zu verkaufen. Wegen der schlechten Haltungsbedingungen sollten sich schriftlich an das Ordnungsamt wenden und darum bitten, die Sache zu prüfen.