zurück zur Übersicht Beschwerde über meine Katze 09.03.2011 von Kristina K. Hallo liebes Tasso-Team, ich habe heute ein Schreiben von unserer Wohnungsgenossenschaft erhalten, die mir folgendes schreibt: Sehr geehrte Frau K., es liegen uns Beschwerden vor, dass Ihre schwarze Katze in der Wohnanlage herum streunt und teilweise auch in die Wohnung anderer Leute geht. Mieter fühlen sich diesbezüglich belästigt. Bei einer Meldung beim Umweltamt könnte Ihre Katze möglicherweise eingefangen werden. Um dies vorzubeugen bitten wir Sie, Ihre Katze nur in Ihrer Wohnung zu halten. MfG Wohnungsgenossenschaft Meine Frage hierbei ist, darf dass,das Umweltamt so einfach machen? Sie ist kein Streuner, Sie ist kastriert, gechippt und geimpft und trägt ein Halsband.Sie kommt in der Regel jeden Abend nach hause und ist da dann auch die ganze Nacht über. Sie ist sehr zutraulich und begibt sich auch gerne in andere Wohnungen, die meisten akzeptieren dies, da sie super lieb ist. Ausserdem gibt es mehrere schwarze Katzen in der Umgebung. Ich möchte meiner Katze die Qual ersparen sie von einer Freigängerin jetzt zur Hauskatze zu machen. Wie soll ich verfahren? Bin verzweifelt. Ausserdem, falls das Umweltamt sie mitnimmt, wie erfahre ich davon? Sie hat ja des öfteren Ihr Halsband verloren... Für Ihre Mühe in voraus vielen Dank, Mit freundlichen Grüssen, Kristina K. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst müsste geklärt werden was Ihr Mietvertrag zum Thema Tier- bzw. Katzenhaltung sagt, ob Sie eine (schriftliche) Genehmigung des Vermieters haben usw. Auf dieser Grundlage muss geklärt werden, wie auf das Schreiben Ihres Vermieters regiert werden kann und sollte. Ich bezweifele, dass das benannte Umweltamt überhaupt für solche Fälle zuständig ist bzw. auf Anzeigen von Privatpersonen fremde Tiere einfängt. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, die sich auf Mietrecht spezialisiert haben, beraten um auf das Schreiben angemessen zu antworten und Ihrem Kater die reine Wohnungshaltung zu ersparen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst müsste geklärt werden was Ihr Mietvertrag zum Thema Tier- bzw. Katzenhaltung sagt, ob Sie eine (schriftliche) Genehmigung des Vermieters haben usw. Auf dieser Grundlage muss geklärt werden, wie auf das Schreiben Ihres Vermieters regiert werden kann und sollte. Ich bezweifele, dass das benannte Umweltamt überhaupt für solche Fälle zuständig ist bzw. auf Anzeigen von Privatpersonen fremde Tiere einfängt. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, die sich auf Mietrecht spezialisiert haben, beraten um auf das Schreiben angemessen zu antworten und Ihrem Kater die reine Wohnungshaltung zu ersparen.