zurück zur Übersicht Kastration bei sehr junger Katze rechtens? 01.11.2011 von Stefanie R. Sehr geehrte Frau Fries, hier eine kurze Schilderung unserer Situation: Meinem Sohn lief am 13.9.11 auf der Arbeit eine Katze zu. Sein Kollege informierte die Katzenhilfe, die die Katze einfing. Mein Sohn wollte die Katze gerne behalten und so besuchten wir sie am nächstmöglichen Besuchstag, dem 15.09.11. in der Katzenhilfe. Mir fiel die Kieferfehlstellung auf (der Unterkiefer ist nur halb so lang wie der Oberkiefer und zeigt nach rechts). Die Katze war schon sterilisiert worden. Der Tierarzt der Katzenhilfe hatte festgestellt, das sie unterernährt ist, ihr Geburtsdatum auf 14.6.11 geschätzt und sie sofort sterilisiert. Am 21.9.11 wurde die Katze geimpft, am 22.9.11 wieder zum Tierarzt gebracht, da sie über 40 Fieber hatte und beim Tierarzt 1 Woche lang mit Infusionen behandelt. Angeblich hatte sie einen Virus (welchen, konnte man mir nicht sagen) Sie wurde uns am 6.10. verkauft. Frage: Ist es rechtens, ein unterernährtes Tier, welches auf 3 Monate geschätzt wurde, schon am 2. Tag nach seinem Auffinden zu sterilisieren? Das Geburtsdatum 14.6. ist ja nur geschätzt, sie kann auch durchaus bei der Sterilisation jünger gewesen sein - bis heute hat sie noch keinen Zahnwechsel. Ist es wirklich gesetzliche Vorschrift für die Katzenhilfe, 6 Monate die Katze als "zugelaufen" im Internet zu führen, obwohl sie ja schon am 6.10. an uns verkauft wurde? Für die Beantwortung meiner beiden Fragen bedanke ich mich im voraus. Mit freundlichen Grüßen Steffi Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Eine gesetzliche Vorschrift ab welchem Alter Katzen kastriert oder sterilisiert werden dürfen gibt es nicht. § 6 Tierschutzgesetz verbietet grundsätzlich das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen und das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Dieser Paragraf sieht natürlich auch einige Ausnahmen vor, so z.B. wenn der Eingriff im Einzelfall notwendig ist oder wenn eine unkontrollierte Fortpflanzung verhindert werden soll, etc. Eine Mindestaltersangabe sieht das Gesetz nicht vor. Da dies eine tiermedizinische Frage ist, stellen Sie diese Frage auch dem Tierärzteteam unter “Tier & Gesundheit“. Hinsichtlich der sechsmonatigen Frist ist zu sagen, dass es sich dabei um die Frist des § 973 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) handelt, wonach der Eigentümer einer verlorenen Sache (oder einem Tier) sechs Monate ab der Fundmeldung Zeit hat sein Eigentum wieder an sich zu nehmen. Das hat für Sie zur Folge, dass Sie die Katze trotz des Verkauf unter Umständen wieder zurückgeben müssen, falls sich der rechtmäßige Eigentümer innerhalb dieser Frist findet und die Katze zurückverlangt. Des Weiteren hätten Sie die Katze theoretisch nicht kaufen müssen, da § 973 BGB vorsieht, dass der Finder automatisch nach Ablauf dieser sechsmonatigen Frist Eigentümer der Fundsache bzw. dem Fundtier wird, wenn er dies möchte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Eine gesetzliche Vorschrift ab welchem Alter Katzen kastriert oder sterilisiert werden dürfen gibt es nicht. § 6 Tierschutzgesetz verbietet grundsätzlich das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen und das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Dieser Paragraf sieht natürlich auch einige Ausnahmen vor, so z.B. wenn der Eingriff im Einzelfall notwendig ist oder wenn eine unkontrollierte Fortpflanzung verhindert werden soll, etc. Eine Mindestaltersangabe sieht das Gesetz nicht vor. Da dies eine tiermedizinische Frage ist, stellen Sie diese Frage auch dem Tierärzteteam unter “Tier & Gesundheit“. Hinsichtlich der sechsmonatigen Frist ist zu sagen, dass es sich dabei um die Frist des § 973 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) handelt, wonach der Eigentümer einer verlorenen Sache (oder einem Tier) sechs Monate ab der Fundmeldung Zeit hat sein Eigentum wieder an sich zu nehmen. Das hat für Sie zur Folge, dass Sie die Katze trotz des Verkauf unter Umständen wieder zurückgeben müssen, falls sich der rechtmäßige Eigentümer innerhalb dieser Frist findet und die Katze zurückverlangt. Des Weiteren hätten Sie die Katze theoretisch nicht kaufen müssen, da § 973 BGB vorsieht, dass der Finder automatisch nach Ablauf dieser sechsmonatigen Frist Eigentümer der Fundsache bzw. dem Fundtier wird, wenn er dies möchte.