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Besuchsrecht meiner Hündin

von Heidi D.

Sehr geehrte Frau Fries, ich erkrankte vor ein paar Jahren an Krebs.Letztes Jahr, Ende Juni telefonierte ich mit der Frau eines Ex-Freundes und klärte mit beiden ab, ob sie meine Hündin für ganz aufgrund meiner Krankheit nehmen würden. Sie haben beide telefonisch eingewilligt,holen meine Hündin ab - und das wars für mich! Ich durfte sie bis heute nicht 1x sehen!Warum,wird mir nie gesagt und etliche Versuche von mir,Kontakt zu Ihnen aufzubauen und etwas über meine Hündin zu erfahren,werden im Keim erstickt von deren Seite.Mein letzter Versuch nahm mir die Kraft,nochmal es zu versuchen!Was mache ich?Rechtlich?Ich will doch nur regelmässig meine Hündin sehen und nicht nur ich - meine KINDER auch,sie sind mit ihr gross geworden!Meine Hündin ist jetzt 14 Jahre alt. Verbleibe mit Hoffnung!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Aus Ihrer Schilderung, dass Sie die Hündin “für ganz“ weggegeben haben, lässt sich entnehmen, dass Sie die Hündin an Ihren Exfreund und dessen Frau verschenkt haben. Leider schildern Sie nicht ob Sie Geld für die Hündin erhalten haben und was genau Sie telefonisch mit der Dame besprochen haben. Ob Sie eine Art “Besuchsrecht“ für die Hündin haben, hängt davon ab, ob Sie dies mit den beiden vereinbart haben. Selbst wenn es jedoch eine solche Vereinbarung gibt, ist dies wahrscheinlich nur mündlich geschehen, so dass Sie diese Vereinbarung nicht beweisen und auch nicht durchsetzten könnten.

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