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Testamentsanfrage für meinen Hund!

von Harald E.

Sehr geehrte Frau Fries, ich hätte mal eine Anfrage zur gestaltung eines Testaments zu gunsten meunes Hundes.Ich werde im April nächsten Jahres 50.Und möchte ein Testament zu gunsten meines Zwergdackels verfassen lassen,bei einem Notar.Folgender Sachverhalt:Bin verheiratet,kinderlos.Habe keine Angehörigen mehr.Ich möchte meine Frau als Universalerbin im Testament bedenken mit der Auflage sich um die Pflege meines Hundes nach meinem Ableben weiter zu bekümmern,sollte mein Hund mich überleben.Mit einer Klausel versehen sollte mein Hund im Tierheim landen oder gar getötet werden eine Enterbung einsetzt zu gunsten des Deutschen Tierschutzvereins.Kann ein solches Testament bestand haben vor Gericht,b.z.w.angefochten werden?Ich bedanke mich für Ihre auskunft die hoffentlich kostenlos ist!Harald E.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Obwohl dies ein sehr wichtiges Thema ist, beschäftigen sich die wenigstens Tierhalter mit dem Gedanken, was passiert mit meinem Tier, falls ich vor ihm versterbe. Da Tiere zur Erbmasse gehören, gehen sie automatisch in das Eigentum des Erben bzw. der Erbengemeinschaft über. Möchte man dies nicht, etwa weil der Erbe eine Tierhaarallergie hat oder das Tier gar nicht nehmen möchte usw. muss man dies testamentarisch regeln. Ein Musterformular gibt es nicht, da ein Testament handschriftlich abgefasst und unterschrieben werden muss. Darin sollte man aufführen welche Person oder welcher Tierschutzverein das Haustier nach dem Tode bekommen soll. Dies ist dann keine Erbschaft sondern ein so genanntes „Vermächtnis“. Alle wichtigen Infos zum Tier können und sollten dort ebenfalls vermerkt sein. Da ein Tier nichts erben kann, sollte der Person bzw. dem Verein möglichst auch ein Geldbetrag vermacht werden, um die Versorgung des Tieres sicherzustellen. Um sicherzustellen, dass Ihr Wille auch eingehalten wird, könnten Sie z.B. einen Testamentsvollstrecker benennen, der über das Wohl des Hundes wacht und z.B. einen bestimmten Geldbetrag monatlich überweist o.ä. um sicherzustellen, dass der Hund eben nicht ins Tierheim kommt oder getötet wird. Wenn Sie sich für ein notarielle Testament entscheiden, wird der Notar sie aber auch in dieser Hinsicht beraten und geeignete Formulierungen wählen, die die Ausführung Ihres letzten Willen sicherstellen.

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