zurück zur Übersicht Ausgesetze Katze gefüttert und keiner will sich kümmern 29.11.2011 von Alexander S. Sehr geehrte Frau Fries, Ich lebe auf dem Lande etwas abseits des Ortes. Vor ca. einem Jahr sah ich eine Katze die ich vorher nie gesehen hatte. Sie war zwar sehr abgemagert und struppig, allerdings lange nicht so scheu wie die wilden Katzen. Nun wusste niemand wem diese Katze gehört. Ich habe gar sämtliche Onlineportale durchforstet und niemand schien diese Katze zu vermissen. Da sie in so einem schlechten Zustand war, begann ich sie artgerecht zu füttern. Ich kontaktierte den Katzenschutzverein, welcher mich an das Tierheim weiterleitete. Dieses widerum wollten damit nichts zu tun haben. Ich solle mich an den Tierschutzbund in meiner Nähe wenden. Also war die Katze immernoch hier und mir gelang es sie aufzupäppeln. Das alles tat ich rein aus Tierliebe. Plötzlich wurde sie immer dicker und nun bekam sie drei Junge. Gestern war wohl der Tierarzt beim Nachbarn und sah diese Katzen und legte direkt mit Anschuldigungen los, wie verantwortungslos das wohl sei und die Katze muss kastriert werden, solch eine Tierquälerei etc. Ich wollte nie eine Katze haben oder ein anderes Haustier, wo ich nicht in der Lage bin dieses mehr als artgerecht zu halten. Ich weiß, dass die Katze nach dem Gesetz nun mir gehört und ich für alles zur Verantwortung gezogen werden kann. Im übrigen weiß ich mitlerweile, wer diese Katze im Wald ausgesetzt hat. Was kann ich nun tun, haben Sie einen Ratschlag für mich? Allerdings borniert mich das alles auch sehr. Man hat einen guten Willen, hilft und ist dann doch der Tierquäler. Habe mich der Fundunterschlagung und dem füttern freilebender Katzen strafbar gemacht, wahrscheinlich noch irgendein Verstoß gegen das Tierschutzrecht etc....dabei wollte ich bloß helfen. Der Nachbar fordert nun Futter von mir, da er die Katzen ungefragt füttert, obwohl sie bei mir genügend zu fressen bekommen. An wen könnte ich mich noch wenden zum Wohle der Katze und den kleinen ? Ich bedanke mich und wünsche Ihnen alles Gute. A. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst erschließt sich mir nicht womit genau Sie die Katze gequält haben sollen. Vielmehr ist das Aussetzten der Katze ein Verstoß gegen § 3 Nr. 3 Tierschutzgesetzes, der mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann. Da Sie den Täter offenbar kennen, könnten Sie eine –am besten schriftliche- Strafanzeige erstatten, allerdings sollten Sie zuvor kritisch überprüfen, ob dies auch der Tatsache entspricht, also ob Sie selbst dies bezeugen können, oder ob Sie die “Geschichte“ nur vom Hören-Sagen durch Dritte wissen. Zum Wohle der Katze und den Kitten könnten Sie im Internet nach weiteren Katzen- und oder Tierschutzvereinen suchen um Hilfe zu bekommen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst erschließt sich mir nicht womit genau Sie die Katze gequält haben sollen. Vielmehr ist das Aussetzten der Katze ein Verstoß gegen § 3 Nr. 3 Tierschutzgesetzes, der mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann. Da Sie den Täter offenbar kennen, könnten Sie eine –am besten schriftliche- Strafanzeige erstatten, allerdings sollten Sie zuvor kritisch überprüfen, ob dies auch der Tatsache entspricht, also ob Sie selbst dies bezeugen können, oder ob Sie die “Geschichte“ nur vom Hören-Sagen durch Dritte wissen. Zum Wohle der Katze und den Kitten könnten Sie im Internet nach weiteren Katzen- und oder Tierschutzvereinen suchen um Hilfe zu bekommen.