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Zucht&Deckrecht

von Yvonne B.

Hallo an das Team! Ist es rechtens, dass bei einem Kaufvertrag vom Verband Deutscher Kleinhundezüchter, dass Zucht- und Deckrecht (Sondervereinbarung, Kaufvertrag vom 21.09.2010) beim Verkäufer bleibt und dieser nach belieben entscheiden kann, wann er dieses Recht in Anspruch nimmt? Muss man das einhalten? Wir sind froh, dass unser Hund (Löwchen, gekauft mit 5 Jahren) die Trennung sehr gut verarbeitet hat und zur Ruhe gekommen ist. Herzliche Grüße aus Dorsten von Archie auch.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Im Zivilrecht gilt der allgemeine Grundsatz “Verträge müssen eingehalten werden“. Wer sich freiwillig vertraglich bindet, sollte sich vorher über die Folgen im Klaren sein. Die Grenze für diese Vertragstreu liegt z.B. bei unwirksamen Klauseln des Verkäufers. Daher müsste Ihr Kaufvertragstext nebst Sondervereinbarung konkret überprüft werden. In Ihrem Fall wäre auch wichtig zu wissen, was genau zwischen Ihnen und dem Verkäufer über das Zucht- und Deckrecht besprochen wurde und ob Sie einen geringeren Kaufpreis bezahlen mussten. Dass Züchter eine Hündin oder einen Rüden verkaufen und sich das Zuchtrecht z.B. für einen Wurf vertraglich sichern, ist keine Seltenheit und grundsätzlich nicht zu beanstanden. In der Regel ist in den Verträgen über das Zuchtrecht auch genau festgehalten, wie zu verfahren ist, also z.B. ab welchem Alter der verkaufte Hund gedeckt bzw. zur Deckung eingesetzt werden kann, ab wann z.B. die trächtige Hündin in den Besitz des Züchters zu übergeben ist, was passiert wenn die Hündin leer bleibt etc. Sollte der Züchter also sein Zuchtrecht geltend machen und Sie dies verhindern wollen, sollten Sie sich ausführlich anwaltlich beraten lassen.

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