zurück zur Übersicht

Klärung des Eigentümers

von Sonja L.

Vor 7 Monaten kamen unsere Mieter und fragten,ob auf Grund eines Todesfalls in der Familie einer von 2 vorhandenen Golden Retriver Damen zu uns geholt werden kann. Es war so abgesprochen, das die Hündin bei uns lebt, da die Mieter bereits 2Katzen hatten. Beide haben sich die ganzen 7Monate nicht um den Hund gekümmert und nicht dafür interessiert.Die Hündin ist auf meinen Namen steuerlich angemeldet und bei Tasso registriert, ich habe Sie gefüttert und mich um Sie gekümmert. Sie ist total auf mich als Bezugsperson fixiert. Sie hat hier einen Familienanschluß und da Sie vom Vorbesitzer geschlagen wurde, war Sie eine sehr ängsliche Hündin. Jetzt haben wir dem Mieter wegen ständig verspäteten Mietzahlungen gekündigt und er will den Hund wieder haben. Laut aussagen des Tierschutzvereins und des Ordnungsamtes bin ich jedoch Eigentümer. Gestern stand dann unser Mieter mit 4 schwarzen Gestalten auf dem Hof und meinte er will jetzt sofort den Hund sonst gibts nen paar aufs M.... und wedelte mit nen paar Geldscheinen rum.Mein Lebensgefährte hat daraufhin die Polizei gerufen, die dann letztendlich entschieden hat, dass der Hund erstmal hier bleibt aber das der Mieter eine Anzeige wegen Unterschlagung macht.Wie soll ich jetzt weiter handeln? Mache mir jetzt auch Sorgen um unser Wohl und unser Eigentum. Will meine Tochter nicht meht alleine los lassen zum spielen. Habe daraufhin nochmal mit einem Bruder von dem Mieter gesprochen und dieser meinte auch, wenn ihr euch die ganze Zeit um den Hund gekümmert habt und er auf mich angemeldet ist, ist es jetzt mein Hund. Ich hänge sehr an dem Tier aber mache mir Sorgen, um das was jetzt noch alles kommt!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Dass Sie sich um das Wohl der Hündin sorgen und sie gern behalten möchten, ist sehr nachvollziehbar. Bei dem Eigentums- und Besitzrecht handelt es sich jedoch um ein kompliziertes Rechtsgebiet und auch Ihr geschilderter Fall ist nicht einfach zu beantworten. Verbindlich entscheiden könnte das im Ergebnis nur ein Gericht. Hier spricht für Sie, dass die Übergabe bereits vor sieben Monaten war, sich keiner um den Hund gekümmert hat und Sie mit der Übernahme aller Kosten auch nach außen zeigen, dass Sie sich für den Hund verantwortlich fühlen und Ihnen gehört. Gut wäre, wenn es etwas schriftliches dazu gäbe. Problemtisch und zu klären ist jedoch die erbrechtliche Situation, sprich, ob es eine Erbengemeinschaft gab und Ihr Mieter gar nicht allein über den Hund verfügen durfte. Aufgrund der Bedrohung und der Strafanzeige gegen Sie sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung