zurück zur Übersicht Hund tötet Katze auf eigenem Grundstück 28.09.2009 von Sabine B. Eine frei laufende Katze kommt in meinen eingezäunten Garten und wird von meinem Hund verletzt/getötet. Muss ich Tierarztkosten bzw. die Kosten für die tote Katze tragen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich haften Sie als Tierhalter für den Schaden. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. So wie jeder Hundehalter seinen Hund ausreichend beaufsichtigen muss, so dass er keine Schäden anrichtet, so müssen dies jedoch auch Katzenhalter. Gelangt eine Katze also unbeaufsichtigt in einen eingezäunten Garten, kann der Katzenhalter keine Ansprüche gegen den Hundehalter geltend machen. Vorausgesetzt der Hund wird nicht mutwillig auf die Katzen gehetzt oder der Hundehalter trägt anderweitig schuldhaft zu dem Vorfall bei.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich haften Sie als Tierhalter für den Schaden. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. So wie jeder Hundehalter seinen Hund ausreichend beaufsichtigen muss, so dass er keine Schäden anrichtet, so müssen dies jedoch auch Katzenhalter. Gelangt eine Katze also unbeaufsichtigt in einen eingezäunten Garten, kann der Katzenhalter keine Ansprüche gegen den Hundehalter geltend machen. Vorausgesetzt der Hund wird nicht mutwillig auf die Katzen gehetzt oder der Hundehalter trägt anderweitig schuldhaft zu dem Vorfall bei.