zurück zur Übersicht Bekannter füttert unberechtigt eine Katze 09.06.2012 von Miriam S. Hallo, Eine Freundin von mir hat einen Bekannten, der lässt die Katze immer bei sich rein und füttert sie. Meine Freundin hatte ihm schon erklärt, dass sie es nicht möchte. Neuerdings ist die Katze immer bei dem Bekannten und geht nicht mehr nach Hause. Kann man gegen den Bekannten irgendwas unternehmen, dass er damit aufhört die Katze zu füttern bzw. mit in die Wohnung zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen Miriam S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Theoretisch könnten Ihre Freundin den Bekannten schriftlich auffordern ab sofort auf jegliche Einwirkung auf die Katze – sprich auf deren Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot missachtet, könnte sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Ob ein gerichtliches Vorgehen innerhalb des Bekanntenkreises ratsam ist, sollte vorher jedoch gut überlegt sein.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Theoretisch könnten Ihre Freundin den Bekannten schriftlich auffordern ab sofort auf jegliche Einwirkung auf die Katze – sprich auf deren Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot missachtet, könnte sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Ob ein gerichtliches Vorgehen innerhalb des Bekanntenkreises ratsam ist, sollte vorher jedoch gut überlegt sein.