zurück zur Übersicht

Bekannter füttert unberechtigt eine Katze

von Miriam S.

Hallo, Eine Freundin von mir hat einen Bekannten, der lässt die Katze immer bei sich rein und füttert sie. Meine Freundin hatte ihm schon erklärt, dass sie es nicht möchte. Neuerdings ist die Katze immer bei dem Bekannten und geht nicht mehr nach Hause. Kann man gegen den Bekannten irgendwas unternehmen, dass er damit aufhört die Katze zu füttern bzw. mit in die Wohnung zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen Miriam S.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Theoretisch könnten Ihre Freundin den Bekannten schriftlich auffordern ab sofort auf jegliche Einwirkung auf die Katze – sprich auf deren Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot missachtet, könnte sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Ob ein gerichtliches Vorgehen innerhalb des Bekanntenkreises ratsam ist, sollte vorher jedoch gut überlegt sein.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung