zurück zur Übersicht Hund angefahren 22.06.2012 von Sabrina H. Hallo Liebes Tasso-Team. Ich habe hier eine Frage im Allgemeinen. Wenn ich mit dem Auto einen Hund anfahre, und dieser verletzt ist, ich aber niemanden ausfindig machen kann zu dem dieser Hund gehört, wie handelt man hier am besten? Ich habe bereits etliche Foren gelesen aber ich habe hier noch nicht direkt die Antwort auf meine Frage gefunden. Ich habe sehr oft gelesen, das allarmierte Polizeibeamte sich vielleicht für Sach- oder Personenschäden erkundigten, aber um das Tier selbst kümmerte sich fast keiner. Ich persönlich würde den Hund sofort einpacken und zum nächsten Tierarzt fahren. So, hier komme ich dann auch zu meiner Frage. Wer kommt dann für die Tierarztkosten auf? 1. Wenn der Besitzer NACH erfolgter Behandlung gefunden und erreicht wurde 2. Wenn kein Besitzer ausfindig gemacht werden konnte 3. Wird das Tier überhaupt behandelt wenn ich nicht der Besitzer des Tieres bin? Ich hoffe, ich komme nie in eine solche Situation. Aber diese Frage stelle ich mir shcon sehr sehr lange. Ich habe selbst vor ein paar Jahren erlebt, wie mein damaliger Hund angefahren wurde, es passierte aber direkt im Ort, und wir haben ihn selbst zum Tierarzt gebracht. Ich hoffe Ihr habt da ein paar Antworten für mich. Vielen Dank! Liebe Grüße Sabrina (mit Hund Leo) Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Bei einem freilaufenden Hund, der ohne seinen Halter bzw. seine Halterin umherläuft, handelt es sich letztlich um ein Fundtier. Obwohl grundsätzlich die Behörden für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung der Fundtiere von Gesetzes wegen zuständig sind, so ergibt sich in der tagtäglichen Praxis für Tierärzte jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine Übernahme ablehnen, mit dem Hinweis, dass keine Fundmeldung des Finders vorliege und es sich damit rechtlich auch nicht um ein „Fundtier“ im Sinne dieser Vorschriften handele. Zwar gibt es Gerichtsurteile zu diesem Thema, die sich jedoch teilweise widersprechen, so dass nicht auf eine gefestigte Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann. Die Tierärzte stehen dann vor der Wahl, den Finder für die Kosten heranzuziehen (der sich bei Auffinden des Halters, diese Kosten dann von ihm erstatten lassen müsste) oder die Behandlung letztlich kostenlos vorzunehmen, sollte sich der Halter nicht auffinden lassen. Grundsätzlich sollten Sie wenn möglich, vor dem Gang zum Tierarzt die Polizei über den Fund informieren. Falls keine Polizei zu dem Unfall hinzugerufen wurden, fahren Sie bestenfalls auf die örtliche Wache, geben eine Fundmeldung auf und lassen sich eine Durchschrift geben. Handelt es sich jedoch um einen solch akuten Notfall, dass ein Zuwarten nicht vertretbar ist, sollten Sie auf direktem Wege den Tierarzt aufsuchen und eine andere Person bitten, gleichzeitig die notwendige Fundanzeige aufzugeben. Lassen Sie sich von dem Tierarzt schriftlich bestätigen, dass es sich um eine notwendige Erstversorgung eines Fundtieres handelte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Bei einem freilaufenden Hund, der ohne seinen Halter bzw. seine Halterin umherläuft, handelt es sich letztlich um ein Fundtier. Obwohl grundsätzlich die Behörden für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung der Fundtiere von Gesetzes wegen zuständig sind, so ergibt sich in der tagtäglichen Praxis für Tierärzte jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine Übernahme ablehnen, mit dem Hinweis, dass keine Fundmeldung des Finders vorliege und es sich damit rechtlich auch nicht um ein „Fundtier“ im Sinne dieser Vorschriften handele. Zwar gibt es Gerichtsurteile zu diesem Thema, die sich jedoch teilweise widersprechen, so dass nicht auf eine gefestigte Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann. Die Tierärzte stehen dann vor der Wahl, den Finder für die Kosten heranzuziehen (der sich bei Auffinden des Halters, diese Kosten dann von ihm erstatten lassen müsste) oder die Behandlung letztlich kostenlos vorzunehmen, sollte sich der Halter nicht auffinden lassen. Grundsätzlich sollten Sie wenn möglich, vor dem Gang zum Tierarzt die Polizei über den Fund informieren. Falls keine Polizei zu dem Unfall hinzugerufen wurden, fahren Sie bestenfalls auf die örtliche Wache, geben eine Fundmeldung auf und lassen sich eine Durchschrift geben. Handelt es sich jedoch um einen solch akuten Notfall, dass ein Zuwarten nicht vertretbar ist, sollten Sie auf direktem Wege den Tierarzt aufsuchen und eine andere Person bitten, gleichzeitig die notwendige Fundanzeige aufzugeben. Lassen Sie sich von dem Tierarzt schriftlich bestätigen, dass es sich um eine notwendige Erstversorgung eines Fundtieres handelte.