zurück zur Übersicht Tierheim-Skandal 05.07.2012 von Christa R. Sehr geehrte Frau Fries, unser Kater ist Sonntag versehentlich in einem Nachbarhaus eingeschlossen worden. Diese haben das Tier in das örtliche Tierheim verbracht. Zu diesem Zeitpunkt waren wir verzweifelt auf der Suche nach Artos, TASSO war informiert. Wiederholte Anfragen beim Tierheim mit der dringenden Bitte, den Chip auslesen zu lassen, erbrachten keinen Erfolg. Erst am Dienstag gelang es mir, mein Tier zurück zu bekommen. Meine Frage: Ist dies nicht unberechtigte Entziehung? Sind Tierheime nicht verpflichtet, bei gepflegten Fundkatzen den Halter unverzüglich zu ermitteln und zu verständigen? Mein Kater ist völlig verstört und meine psychisch kranke Tochter hateinen Rückfall erlitten. Beschweren werde ich mich auf jeden Fall, möchte aber wissen, ob auch eine Anzeige in Betracht kommt. Danke! Mit freundlichen Grüßen Christa Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn ich Ihren Unmut nachvollziehen kann, eine strafbare Handlung bzw. ein strafbares Unterlassen des Tierheim kann ich aus Ihrer Schilderung nicht entnehmen. Sofern das Tierheim Sonntags geschlossen hatte, hätte dort dann eigentlich am nächsten Tag der Chip ausgelesen werden können und Sie hätten benachrichtigt werden können. Ob dies auch geschehen ist oder erst am darauffolgenden Tag geschehen ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn Sie zur Zahlung einer Gebühr für die drei Tage aufgefordert worden sind, könnte geprüft werden, ob dies berechtigt war, da Sie bereits am Montag hätten ausfindig gemacht werden können. Dann hätte der Kater nicht bis Dienstag dort verbleiben müssen. Um dies zu überprüfen, müsste jedoch zunächst der gesamte Sachverhalt bekannt sein, insbesondere wann Sie wiederholt beim Tierheim angerufen haben und was Ihnen dort gesagt wurde.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn ich Ihren Unmut nachvollziehen kann, eine strafbare Handlung bzw. ein strafbares Unterlassen des Tierheim kann ich aus Ihrer Schilderung nicht entnehmen. Sofern das Tierheim Sonntags geschlossen hatte, hätte dort dann eigentlich am nächsten Tag der Chip ausgelesen werden können und Sie hätten benachrichtigt werden können. Ob dies auch geschehen ist oder erst am darauffolgenden Tag geschehen ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn Sie zur Zahlung einer Gebühr für die drei Tage aufgefordert worden sind, könnte geprüft werden, ob dies berechtigt war, da Sie bereits am Montag hätten ausfindig gemacht werden können. Dann hätte der Kater nicht bis Dienstag dort verbleiben müssen. Um dies zu überprüfen, müsste jedoch zunächst der gesamte Sachverhalt bekannt sein, insbesondere wann Sie wiederholt beim Tierheim angerufen haben und was Ihnen dort gesagt wurde.