zurück zur Übersicht Probleme mit Ex_Partner 16.08.2012 von Luzie S. Hallo, habe mir mit meinem Expartner zu gleichen Teilen einen Hund gekauft. Nun nach der Trennung gibt er weder den Hund noch die Hälfte der Kaufbetrags raus. Möchte nun wissen, was ich tun kann? Darf den Hund nicht einmal sehen. Mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie beide Miteigentümer zu gleichen Teilen sind, kann Ihr Expartner nicht eigenmächtig entscheiden den Hund zu behalten, insbesondere nicht ohne Ihnen die Hälfte des Kaufpreises zu erstatten. Sie müssen sich zunächst überlegen, was Sie im Ergebnis anstreben. Wollen Sie den Hund bekommen und Ihren Expartner auszahlen? Oder sind Sie damit einverstanden, dass er den Hund behält und wollen das Geld zurück und/oder ein Besuchsrecht? Ein Besuchsrecht für Hunde gibt es im deutschen Recht nicht, so dass Sie dies mit Ihrem Expartner vereinbaren müssten und zu Beweiszwecken schriftlich festhalten sollten. Fordern Sie Ihren Expartner dann schriftlich auf, entweder Ihren Kaufpreisanteil oder die Rückgabe des Hundes gegen Zahlung des hälftigen Kaufpreises an ihn bis zu einem bestimmten Datum vorzunehmen. Sollte er sich weiterhin weigern, sollten Sie sich ausführlich anwaltlich beraten und gegebenenfalls auch vertreten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie beide Miteigentümer zu gleichen Teilen sind, kann Ihr Expartner nicht eigenmächtig entscheiden den Hund zu behalten, insbesondere nicht ohne Ihnen die Hälfte des Kaufpreises zu erstatten. Sie müssen sich zunächst überlegen, was Sie im Ergebnis anstreben. Wollen Sie den Hund bekommen und Ihren Expartner auszahlen? Oder sind Sie damit einverstanden, dass er den Hund behält und wollen das Geld zurück und/oder ein Besuchsrecht? Ein Besuchsrecht für Hunde gibt es im deutschen Recht nicht, so dass Sie dies mit Ihrem Expartner vereinbaren müssten und zu Beweiszwecken schriftlich festhalten sollten. Fordern Sie Ihren Expartner dann schriftlich auf, entweder Ihren Kaufpreisanteil oder die Rückgabe des Hundes gegen Zahlung des hälftigen Kaufpreises an ihn bis zu einem bestimmten Datum vorzunehmen. Sollte er sich weiterhin weigern, sollten Sie sich ausführlich anwaltlich beraten und gegebenenfalls auch vertreten lassen.