zurück zur Übersicht Hauskatzen von Ex-Freund herausgefordert 22.08.2012 von Julia L. Hallo, folgendes Problem: Ich habe mich von meinem Exfreund getrennt. Die erste Katze habe ich gekauft (ohne Vertrag), Versicherung und Anmeldung läuft auf Tasso. Dann haben wir uns gemeinsam eine 2 Katze noch angeschafft ohne Kaufvertrag (anmeldung läuft auf meinen Ex bei Tasso, genauso die Versicherung, weil er damals gesagt hat, eine läuft auf mich dann macht er die 2te auf Ihn). Wir wollten zurerst die Katzen alle 4 Wochen austauschen, da ich die beiden nicht trennen will. Aber ich merke, dass es nur Stress für die Kleinen ist und will beide behalten, weil er immer gesagt hat, er will keine Haustiere haben. Nun macht er mir aber Probleme, weil er sagt die 2te katze gehört ihm, weil er die Versicherung zahlt und behauptet, er alleine hat die Katze gekauft, was auch wieder nicht stimmt, weil ich Geld hinzugelegt habe. Er hat mir bereits mit Anwalt gedroht, wenn ich nicht nach 4 Wochen die Katzen wieder zu Ihm bringe. Was kann ich machen, bzw. gehört ihm die Katze, weil der die Versicherung zahlt? Ich bin die Bezugsperson der 2, da er das letzte Jahr immer unter der Woche (Mo-Do) geschäftlich unterwegs war. Ich habe mich immer um die Reinigung der Toiletten gekümmert wie um die rechtzeitige Impfung oder Fressen. Ihm fällt ja noch nicht mal auf, dass den Katzen was fehlt oder dass es Ihnen nicht gut geht. Danke für eine Antwort. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Ihre bisher praktizierte Regelung eines geteilten “Sorgerecht oder Umgangsrecht“ für Tiere wie bei Kindern, ist im Gesetz jedenfalls nicht geregelt und kann daher bei Streit hierüber nicht per Gerichtsurteil erstritten werden. Insbesondere bei Katzen ist im Sinne des Tierschutzes auch fraglich ob diese Regelung überhaupt artgerecht und zu Gunsten der Tiere wäre. In Ihrem Fall müsste zunächst geklärt werden, wer Eigentümer der beiden Katzen ist. Bei der ersten Katzen scheint dies nicht problematisch zu sein, da Sie schreiben, dass Sie diese allein gekauft haben. Diese Katze dürfte er dann nicht heraus verlangen. Da Sie die zweite Katze jedoch gemeinsam angeschafft haben und Sie ihm einen Teil des Kaufpreises erstattet haben, hätten Sie rechtlich im Zweifel zur Hälfte Miteigentum an der Katze erworben. Wenn Sie die Katze behalten wollen, müssten Sie ihm seine Hälfte daher abkaufen bzw. ersetzen. Auf wen die Katzen registriert sind und wer die Versicherung zahlt ist für sich genommen kein Eigentumsnachweis. Insbesondere die angesprochene Versicherung ist dafür ungeeignet, da es keine Katzenhalter-Haftpflichtversicherung gibt. Vielmehr sind Schäden durch Katzen in einer Privathaftpflicht mitumfasst. Sollten Sie sich nicht darüber einigen können und Ihr Exfreund würde Sie auf Herausgabe der Katzen verklagen, würde das Gericht zunächst die Eigentumslage klären und dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden. Wenn Sie ihm die Katzen jetzt übergeben und er sie behält, sind Sie in der schlechteren Ausgangslage, da Sie ihn dann auf Herausgabe verklagen und Ihr Eigentum nachweisen zu müssten. Eine fundierte Prüfung der Eigentumsverhältnisse ist an dieser Stelle nicht möglich. Sollte er einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin einschalten, sollten Sie sich daher ebenfalls anwaltlich vertreten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Ihre bisher praktizierte Regelung eines geteilten “Sorgerecht oder Umgangsrecht“ für Tiere wie bei Kindern, ist im Gesetz jedenfalls nicht geregelt und kann daher bei Streit hierüber nicht per Gerichtsurteil erstritten werden. Insbesondere bei Katzen ist im Sinne des Tierschutzes auch fraglich ob diese Regelung überhaupt artgerecht und zu Gunsten der Tiere wäre. In Ihrem Fall müsste zunächst geklärt werden, wer Eigentümer der beiden Katzen ist. Bei der ersten Katzen scheint dies nicht problematisch zu sein, da Sie schreiben, dass Sie diese allein gekauft haben. Diese Katze dürfte er dann nicht heraus verlangen. Da Sie die zweite Katze jedoch gemeinsam angeschafft haben und Sie ihm einen Teil des Kaufpreises erstattet haben, hätten Sie rechtlich im Zweifel zur Hälfte Miteigentum an der Katze erworben. Wenn Sie die Katze behalten wollen, müssten Sie ihm seine Hälfte daher abkaufen bzw. ersetzen. Auf wen die Katzen registriert sind und wer die Versicherung zahlt ist für sich genommen kein Eigentumsnachweis. Insbesondere die angesprochene Versicherung ist dafür ungeeignet, da es keine Katzenhalter-Haftpflichtversicherung gibt. Vielmehr sind Schäden durch Katzen in einer Privathaftpflicht mitumfasst. Sollten Sie sich nicht darüber einigen können und Ihr Exfreund würde Sie auf Herausgabe der Katzen verklagen, würde das Gericht zunächst die Eigentumslage klären und dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden. Wenn Sie ihm die Katzen jetzt übergeben und er sie behält, sind Sie in der schlechteren Ausgangslage, da Sie ihn dann auf Herausgabe verklagen und Ihr Eigentum nachweisen zu müssten. Eine fundierte Prüfung der Eigentumsverhältnisse ist an dieser Stelle nicht möglich. Sollte er einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin einschalten, sollten Sie sich daher ebenfalls anwaltlich vertreten lassen.