zurück zur Übersicht Halterwechsel 14.09.2012 von Stefan S. Mir wurde vor einigen Wochen eine Katze mit allen Papieren, Impfpass ect. übergeben. da die Katze statt beim Vorbesitzer eine Studenten-WG) permanent bei mir vorstellig wurde. Mir wurde erklärt, das man sich dort wohl nicht richtig um das Tier kümmern könne, und ob ich bereit sei, die Katze zu übernehmen. Ich habe mich daraufhin als Besitzer eintragen lassen. Nachdem ich meine Katze 24 Stunden lang gesucht hatte, fand ich sie heute mit dem Halsband der Vorbesitzerin. Ich stellte die Vorbesitzerin zur Rede, und diese beharrt darauf, das es immer noch ihre Katze sei, und ich die Katze abspenstig gemacht habe. Ferner erklärte sie mir, ,das die Katze seit ca. 6:00 Uhr in ihrer Wohnung sei. Ich bin jedoch mehrfach an deren Wohnung vorbei gegangen, und habe me4ine Katze gerufen und gelockt. Ich muß deshalb annnehmen, das die Katze dort festgehalkten wurde. Wie soll ich mich jetzt verhalten, wenn die Katze wieder beim Vorbesitzer ist. mit freundlichemm Gruß Stefan Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um zu klären, ob Sie Eigentümer der Katze geworden sind und Sie die Katze von der Vorbesitzerin herausfordern können, müssen zunächst alle Einzelheiten bekannt sein. Leider ergibt sich aus Ihrer Schilderung nicht, ob die Vorbesitzerin selbst Sie gefragt hat, ob Sie die Katze übernehmen können und ob sie es war, die Ihnen die Papiere etc. ausgehändigt hat. Wenn dies so war, hätte sie Ihnen das Eigentum an der Katze wirksam übertragen und könnte dies nicht so einfach rückgängig machen. Sie können die Vorbesitzerin nun schriftlich auffordern Ihnen Ihre Katze unverzüglich herauszugeben. Zu Beweiszwecken sollten Sie dies mit einem eingeschriebenen Brief per Post senden. Sofern Sie sich weiterhin weigert, sollten Sie anwaltlich prüfen lassen, ob und welche Ansprüche Ihnen zustehen um dann weitere rechtliche Schritte einleiten zu können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um zu klären, ob Sie Eigentümer der Katze geworden sind und Sie die Katze von der Vorbesitzerin herausfordern können, müssen zunächst alle Einzelheiten bekannt sein. Leider ergibt sich aus Ihrer Schilderung nicht, ob die Vorbesitzerin selbst Sie gefragt hat, ob Sie die Katze übernehmen können und ob sie es war, die Ihnen die Papiere etc. ausgehändigt hat. Wenn dies so war, hätte sie Ihnen das Eigentum an der Katze wirksam übertragen und könnte dies nicht so einfach rückgängig machen. Sie können die Vorbesitzerin nun schriftlich auffordern Ihnen Ihre Katze unverzüglich herauszugeben. Zu Beweiszwecken sollten Sie dies mit einem eingeschriebenen Brief per Post senden. Sofern Sie sich weiterhin weigert, sollten Sie anwaltlich prüfen lassen, ob und welche Ansprüche Ihnen zustehen um dann weitere rechtliche Schritte einleiten zu können.