zurück zur Übersicht Müssen alle Hunde weg wenn sich jemand über bestimmte Hunde im Haus beschwert? 29.09.2009 von Sabine W. Hallo Frau Fries Ich habe folgende Frage. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Hundehaltung ist bei uns nicht direkt verboten, nur geduldet. In unserem Haus befinden sich mehrere Hunde. Die beiden Hunde meiner Nachbarin bellen teilweise stundenlang ununterbrochen. Es kam schon vor, dass sie von morgens 8 Uhr bis Mittags um 14 Uhr durchgehend gebellt haben. Ich hatte dann unseren Hausmeister angesprochen, weil auch wenn ich selber einen Hund habe, der allerdings so gut wie nie bellt, ich davon schon ziemlich genervt war. Dieser sagte mir dann, sollte sich ein Mieter aus dem Haus beschweren, dass die Hunde von diesem einen Mieter die Ruhe stören, nicht nur diese Hunde abgeschafft werden müssen, sondern dann alle Hunde aus dem Haus. Ist das so richtig?Ich kann doch nicht bestraft werden, wenn andere ihre Hunde schlecht erzogen haben, noch dazu wenn sich doch über meinen Hund nicht beschwert wird. Habe nun etwas Angst, dass sich irgendwann mal jemand beschwert und ich dann auch meinen Hund abgeben soll, was ich natürlich nicht tun werde, eher lasse ich es dann erstmal auf eine Klage ankommen was sich ja lange hinzieht und suche mir eine andere Wohnung. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. MFG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Erlaubt bzw. duldet der Vermieter die Hundehaltung, so muss er gewichtige Gründe haben, um die Hundehaltung nachträglich zu verbieten. Solche Gründe liegen vor, wenn die anderen Mieter durch den Hund belästigt werden, z.B. ständige Geruchs- oder Lärmbelästigungen. Allerdings muss er gegen den „Störenfried“ vorgehen und kann nicht pauschal von allen Mietern verlangen ihre Hunde abzuschaffen. Aufgrund der ständigen Lärmbelästigungen durch das Gebell könnten Sie die Miete mindern.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Erlaubt bzw. duldet der Vermieter die Hundehaltung, so muss er gewichtige Gründe haben, um die Hundehaltung nachträglich zu verbieten. Solche Gründe liegen vor, wenn die anderen Mieter durch den Hund belästigt werden, z.B. ständige Geruchs- oder Lärmbelästigungen. Allerdings muss er gegen den „Störenfried“ vorgehen und kann nicht pauschal von allen Mietern verlangen ihre Hunde abzuschaffen. Aufgrund der ständigen Lärmbelästigungen durch das Gebell könnten Sie die Miete mindern.