zurück zur Übersicht Hund im Hausflur 01.10.2012 von Anne S. Bei mir wurde heute geklingelt, um ein Paket abzugeben, welches aber fuer jemand anders bestimmt war. Mein Hund flitzte mir in den Flur und bellte den Boten an, er ist 13 Jahre alt und wiegt 9,7 Kg. Dann kam auch noch die eigendliche Empfaengerin des Paketes und fing an, sich ueber den "freilaufenden" Hund im Flur aufzuregen. Der war aber zu dem Zeitpunkt schon wieder in der Wohnung. Ich befuerchte nun rechtliche Konzequenzen, da die betreffende Person sehr negativ auf Hundehaltung eingestellt ist und schon seit laengerem versucht, alle Hunde im Haus abszuschaffen. Im Haus gibt es nur Eigentumswohnungen, von denen ich unsere gemietet habe. Mit ausdruecklichem Einverstaendniss der Vermieterin, schriftlich im Mietvertrag, mit Hund. Vielen Dank im voraus Anne S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn es sich um einen einmaligen Vorfall handelt, haben Sie wahrscheinlich von Ihrer Vermieterin nichts zu befürchten, zumal die Hundehaltung mietvertraglich erlaubt ist. Anders sieht es jedoch aus, wenn dies nicht der erste Vorfall mit Ihrem Hund war, sie ihn regelmäßig im Treppenhaus frei laufen lassen, o.ä. Des Weiteren wäre wichtig zu wissen, was zwischen den Wohnungseigentümern hinsichtlich der Hundehaltung beschlossen wurde, da Ihre Vermieterin sich an diese Vorgaben halten muss. Gibt es zum Beispiel einen wirksamen Beschluss, dass Hunde im Treppenhaus nur angeleint geführt werden dürfen, müssen Sie sich daran halten. Sollte Ihre Vermieterin Ihnen die Hundehaltung wegen des Vorfall verbieten wollen, sollten Sie sich an einen Fachanwalt/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht wenden, um sich fundiert beraten zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn es sich um einen einmaligen Vorfall handelt, haben Sie wahrscheinlich von Ihrer Vermieterin nichts zu befürchten, zumal die Hundehaltung mietvertraglich erlaubt ist. Anders sieht es jedoch aus, wenn dies nicht der erste Vorfall mit Ihrem Hund war, sie ihn regelmäßig im Treppenhaus frei laufen lassen, o.ä. Des Weiteren wäre wichtig zu wissen, was zwischen den Wohnungseigentümern hinsichtlich der Hundehaltung beschlossen wurde, da Ihre Vermieterin sich an diese Vorgaben halten muss. Gibt es zum Beispiel einen wirksamen Beschluss, dass Hunde im Treppenhaus nur angeleint geführt werden dürfen, müssen Sie sich daran halten. Sollte Ihre Vermieterin Ihnen die Hundehaltung wegen des Vorfall verbieten wollen, sollten Sie sich an einen Fachanwalt/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht wenden, um sich fundiert beraten zu lassen.