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Kündigung wegen Hund

von Thomas K.

Guten Tag, ich wende mich mit folgendem Problem an Sie. Letztes Jahr im Juni ist meine damalige Freundin mit ihrem Hund Filou zu mir gezogen. Meine Vermieterin hatte nichts dagegen. Sie hat den Hund namentlich sogar in den Mietvertrag aufgenommen. Im Januar diesen Jahres ist meine damalige Freundin wieder ausgezogen (mit ihrem Hund). Dieses Jahr kam ich durch Zufall an eine Hündin aus Ungarn. Die kleine Fly ist 7 Monate alt und bereits stubenrein und gebellt hat sie auch noch nicht. Letzte Woche hat mir meine Vermieterin gesagt, dass sie nicht möchte das noch einmal ein Hund im Haus ist. Sie hat mich jetzt vor die Wahl gestellt, entweder den Hind wieder los zu werden oder auszuziehen. Meine Frage ist nun, ob sie darauf bestehen kann, dass ich ausziehe, auch wenn im Mietvertrag die Hundehaltung nicht untersagt ist. Vor allem nachdem bereits ein Hund bei mir in der Wohnung gewohnt hat. Wenn ja, wie viel Zeit bleibt mir, eine neue Wohnung zu finden? Stimmt es, dass sie dann für die Umzugskosten aufkommen muss? Auf meine Frage hin, warum sie auf einmal nicht mehr möchte, dass wieder ein Hund im Haus ist, meinte sie nur, sie bräuchte sich zu dieser Frage zu äußern. Mit freundlichen Grüßen Thomas

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Grundsätzlich kann ein Vermieter frei entscheiden, ob er die Hundehaltung verbieten, zulassen oder nur unter bestimmten Bedingungen zulassen möchte. Die namentliche Nennung des Hundes Filou spricht dafür, dass die Vermieterin nicht allgemein die Hundehaltung genehmigt hat sondern eben nur die Haltung dieses einen Hundes genehmigen wollte. Dann müssten Sie vor der Anschaffung eines anderen Hundes die Vermieterin zunächst um die Genehmigung bitten. Um zu prüfen, ob Ihre Vermieterin Ihnen die Haltung eines Hundes überhaupt verbieten kann, muss zunächst allgemeine Regelung Ihres Mietvertrages zur Hundehaltung auf Wirksamkeit überprüft werden. Sofern die Hundehaltung nicht wirksam verboten wurde, kann die Vermieterin nicht grundlos die Abschaffung des Hundes einfordern. Wichtig wäre auch, seit wann die Vermieterin Kenntnis davon hat, dass Sie einen neuen Hund haben und ob sie dies bisher über einen längeren Zeitraum geduldet hat. Fordern Sie die Vermieterin daher auf sich schriftlich an Sie zu wenden und lassen dieses Schreiben dann anwaltlich oder durch einen Mieterschutzbund prüfen.

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