zurück zur Übersicht Hund abschaffen 29.09.2009 von Maike E. Hallo, als ich hier eingezogen bin, hat mir der Hausmeister gesagt, dass ein Hund okay sei. Das war vor 4 Jahren. Vor knapp zwei Jahren haben wir uns einen Hund zugelegt. War auch alles okay. Und es haben auch andere Leute hier einen Hund, die nur eine mündliche Zusage haben. Nun auf einmal soll ich meinen Hund abgeben. Habe keine Begründung bekommen. Auch nach mir sind welche eingezogen, die auch nur eine mündliche Zusage bekommen haben. Und im Mietvertrag steht es bedarf einer Zusage. Und ganz weit unten einer Schriftlichen. Ich sehe aber nicht ein, dass ich meinen Hund abschaffen soll und andere dürfen ihren behalten. Was kann ich machen und habe ich Glück auf Erfolg meinen Hund zubehalten? Freundlicher Grüß Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zwar haben Sie keine schriftliche Erlaubnis, die laut ihrem Mietvertrag notwendig ist. Da jedoch die Hundehaltung anscheinend seit Jahren mündlich zugesagt und offensichtlich geduldet wird, kann der Vermieter nicht grundlos die Abschaffung des Hundes fordern. Der Vermieter kann nachträglich die Erlaubnis zur Hundehaltung entziehen, wenn gewichtige Gründe vorliegen, z.B. wenn die anderen Mieter durch den Hund belästigt werden, durch ständige Geruchs- oder Lärmbelästigungen. Stützen Sie sich auf die mündliche Zusage der Hundehaltung und fordern den Vermieter auf, seine Forderung schriftlich zu begründen, damit Sie sich dagegen entsprechend zur Wehr setzen können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zwar haben Sie keine schriftliche Erlaubnis, die laut ihrem Mietvertrag notwendig ist. Da jedoch die Hundehaltung anscheinend seit Jahren mündlich zugesagt und offensichtlich geduldet wird, kann der Vermieter nicht grundlos die Abschaffung des Hundes fordern. Der Vermieter kann nachträglich die Erlaubnis zur Hundehaltung entziehen, wenn gewichtige Gründe vorliegen, z.B. wenn die anderen Mieter durch den Hund belästigt werden, durch ständige Geruchs- oder Lärmbelästigungen. Stützen Sie sich auf die mündliche Zusage der Hundehaltung und fordern den Vermieter auf, seine Forderung schriftlich zu begründen, damit Sie sich dagegen entsprechend zur Wehr setzen können.