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Hund einfach mitgenommen - nun Kosten

von Liane H.

Hallo lieben Forengemeinde, folgender Sachverhalt stellen Sie sich vor sie leben auf einem Bauernhof mit Landbesitz, Sie haben zwei Hund, der ältere ist 15 Jahre alt, sehr gut erzogen. Sie arbeiten tagsüber im Garten, während dieser Zeit haben beide Hunde auslauf auf dem Hof und dem dazugehörigen Landbesitz, der ältere Hund(ca.15)geht aber nie weiter als wie Ihr Besitz reicht ist jedoch sehr zutraulich und Kinderlieb und hat eine Tasso-Marke. Am Abend des selben Tages wollen sie beide Hunde wieder mit hineinnehmen. Der ältere Hund ist weg. Nach langem suchen erhalten Sie eine Email von Tasso wo ihr Hund regestriert ist. Der Hund befindet sich im Tierheim das nun mitlerweile geschlossen hat. Als Sie ihren Hund einen Tag später abholen hören Sie folgende Geschichte: Ein Ehepaar war spazieren und durchquerte Ihren Landbesitz (ist nicht gekennzeichnet da Wiese und Weide, liegt aber in Sichtweite! des Hofes) und hat diesen Hund mitgenommen weil er ihrer Meinung nach herumstreunte, hungrig aussah...? Von zu Hause aus haben Sie die Polizei angerufen, welche den Hund mitgenommen hat. Nach aussage des Ehepaars war der Hund ja soooo verhungert weswegen Ihn die Polizei mit Katzenfutter fütterte - was zur folge hatte das der Hund, welcher nicht am verhungern war - sich im Polizeiauto übergab. Anschließend wurde der Hund ins Tierheim gebracht. Als sie ihren Hund wieder ab holen ist dieser völlig verstört und sie dürfen natürlich für den Polzeieinsatz und die Tierheimkosten aufkommen. Was würden Sie tun - welche rechtliche Handhabe hat man in so einem Fall als Besitzer des Hundes. Vielen Dank für Ihre Hilfe

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Als Halter eines Hundes sind Sie zum einen verpflichtet für Schäden aufzukommen, die Ihr Hund verursacht und zum anderen haben Sie nach dem Sächsischem Polizeigesetz die entstandenen Kosten zu ersetzen, die entstehen, wenn Ihr Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Leider schreiben Sie nicht, ob Sie die Kosten bereist gezahlt haben oder ob Ihnen dies bisher nur angekündigt wurde. Ob Sie zu Recht die Kosten des Polizeieinsatzes und der Unterbringung im Tierheim zahlen müssen, kann nicht pauschal beantwortet werden, da die genauen Umstände geprüft werden müssen, also wie weit hat sich der Hund von Ihnen entfernt, durften die Spaziergänger sich dort überhaupt aufhalten, ist Ihr Hund bereits öfter als vermeintlicher Streuner aufgegriffen und ins Tierheim gebracht worden, etc. Andererseits müssten sich sowohl die Spaziergänger als auch die Polizeibeamten fragen lassen, warum nicht einfach die auf der TASSO-Marke angegebene Rufnummer angerufen wurde und der gesamte Einsatz so hätte wahrscheinlich vermieden werden können. Sofern es einen Kostenbescheid gibt, muss dieser auf seine Wirksamkeit überprüft werden. Dort muss auch eine Rechtsmittelbelehrung zu finden sein, innerhalb derer gegen den Bescheid Rechtsmittel eingelegt werden könnten. Sofern diese Frist bereits abgelaufen sein sollte, ist der Bescheid wirksam geworden. Um dies in Zukunft zu vermeiden, könnten Sie die örtliche Polizei und das örtliche Tierheim vorab über die Situation informieren und darum bitten Sie die direkt zu kontaktieren, statt den Hund nochmals ins Tierheim zu bringen.

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