zurück zur Übersicht Wer zahlt Katzensterilisation? 09.11.2012 von Jürgen S. Ich habe von einer Frau (die sich Züchterin nennt) eine Bengalkatze erworben. Als wir das erste mal bei der Frau waren und die Katze sahen,erklärte sie uns, die Katze wurde sterilisiert. Sie könne uns erst die Katze geben,wenn sie ganz gesund sei. Sie müsse noch zum Tierarzt um eine Nachkontolle zu machen. So in 14 Tagen könnten wir die Katze spätestens bekommen. 2 Tage später rief sie an und meinte, wir könnten die Katze abholen, sie wäre soweit in Ordnung. Wir müssten ihr nur noch ein paar Tage Antibiotika geben, weil die O.P.-Wunde noch etwas nässe. Ausserdem lies sie mir 50 Euro nach, mit der Bitte eine sofortige Nachkontrolle beim Tierarzt machen zu lassen, was wir auch taten. Der Tierarzt spritzte die Katze. Wir sollten noch drei Tage Antibiotika geben und wenn es nicht besser wird wiederkommen. Nach drei Tagen waren wir wieder beim Tierarzt. Bei der Untersuchung stellte er fest, das Eiter aus der Wunde floss. Ich musste die Katze dort lassen, weil sie sofort operiert werden musste. Wie sich herausstellte hatte sich durch ein Wundfaden im Unterlaib eine Entzündung gebildet. Die Kosten der O.P. beläuft sich auf 247,55 Euro. Die Züchterin wollte mir Anteilig 100 Euro anbieten. Ich bin doch der Meinung,das ich eine Gesunde Katze gekauft habe. Die Nachuntersuchung hat die Züchterin nicht gemacht, statt dessen uns gebeten, es zu machen. Ich sah dies als eine Gefälligkeit an. Hätte ich gewusst,dass eine schwere Entzündung bei der Katze besteht, hätte ich vom Kauf abstand genommen. Ich möchte die Kosten voll erstattet haben. Meine Frage:"Bin ich da im Recht? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ist eine verkaufte Katze krank also “mangelhaft“, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er die Katze u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. In Ihrem Fall müsste genau geprüft werden, ob es sich überhaupt um einen Mangel handelt und wenn ja, ob Sie den “Mangel“ bei Kauf der Katze nicht bereits kannten. Zwar wussten Sie, wie wahrscheinlich auch die Züchterin, zum Zeitpunkt der Übergabe noch nichts von der Entzündung im Unterleib, dennoch haben Sie eine frisch operierte Katze gekauft und wussten von der “nässenden Wunde“. Auch dass die Züchterin Ihnen die Katze zunächst erst in zwei Wochen übergeben wollte und dann plötzlich eine Übergabe bereits nach zwei Tagen möglich war, hätte sie hellhörig machen müssen. Anderseits könnte man dies auch der Züchterin negativ auslegen und argumentieren, dass sie Ihnen das Risiko der Nachsorge aufbürden wollte und sie eventuell mit Komplikationen rechnete. Um zu prüfen, ob Sie aus dem geschlossenen Kaufvertrag einen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises hätten und/oder eine Anspruch auf Schadensersatz hinsichtlich der Tierarztkosten, müsste zunächst der Kaufvertrag geprüft werden. Im Übrigen ist wichtig zu wissen, wie es überhaupt zu dem Verkauf kam, wie die Katze z.B. in einer Verkaufsanzeige beschrieben, welche konkreten (mündlichen) Absprachen zwischen Ihnen und der Verkäuferin auch hinsichtlich der Kastration getroffen wurden und ob hierfür Zeugen oder andere Beweismittel zur Verfügung stehen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ist eine verkaufte Katze krank also “mangelhaft“, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er die Katze u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. In Ihrem Fall müsste genau geprüft werden, ob es sich überhaupt um einen Mangel handelt und wenn ja, ob Sie den “Mangel“ bei Kauf der Katze nicht bereits kannten. Zwar wussten Sie, wie wahrscheinlich auch die Züchterin, zum Zeitpunkt der Übergabe noch nichts von der Entzündung im Unterleib, dennoch haben Sie eine frisch operierte Katze gekauft und wussten von der “nässenden Wunde“. Auch dass die Züchterin Ihnen die Katze zunächst erst in zwei Wochen übergeben wollte und dann plötzlich eine Übergabe bereits nach zwei Tagen möglich war, hätte sie hellhörig machen müssen. Anderseits könnte man dies auch der Züchterin negativ auslegen und argumentieren, dass sie Ihnen das Risiko der Nachsorge aufbürden wollte und sie eventuell mit Komplikationen rechnete. Um zu prüfen, ob Sie aus dem geschlossenen Kaufvertrag einen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises hätten und/oder eine Anspruch auf Schadensersatz hinsichtlich der Tierarztkosten, müsste zunächst der Kaufvertrag geprüft werden. Im Übrigen ist wichtig zu wissen, wie es überhaupt zu dem Verkauf kam, wie die Katze z.B. in einer Verkaufsanzeige beschrieben, welche konkreten (mündlichen) Absprachen zwischen Ihnen und der Verkäuferin auch hinsichtlich der Kastration getroffen wurden und ob hierfür Zeugen oder andere Beweismittel zur Verfügung stehen.