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Hohe OP-Kosten

von Susanne F.

Sehr geehrte Frau Fries, vor einer Woche war mein Kater Nero verschwunden, ich habe ihn überall gesucht und Flyer verteilt aber er blieb verschwunden. 5 Tage später stand eine Frau bei mir vor der Tür und sagte mir, dass ihre Tochter einen verstörten Kater gefunden hätte und das Tierheim angerufen hat um es abzuholen. Da ich das Tierheim schon informiert hatte falls ein Kater auftaucht mich anzurufen, dachte ich es könne nicht meiner sein. Aber nach der Beschreibung zu urteilen, war er es doch. Habe dann das Tierheim angerufen, aber sie hatten keinen Neueingang registriert. Nach langen Recherchen bekam ich dann die Nachricht, ein schwarz weisser Kater wäre in die Tierpraxis Dr. Hettling eingeliefert worden. Als ich dort anrief stellte sich heraus, dass es sich um meinen Nero handelte. Ich fuhr sofort hin und erfuhr, dass Nero eine Beckenfraktur hatte, da ihn ein Auto überfahren hat und er operiert wurde. Die Kosten beliefen sich auf 600 €. Ich war erstmal froh, dass ich meinen Kater gefunden hatte, aber nun stellt sich das Problem wie ich die 600 € finanziere, da ich nicht mal 300 € im Monat für mich zum Leben übrig habe. Damals habe ich Nero aufgenommen, weil er als Baby misshandelt wurde, ich habe noch zwei Katzen, die aber reine Hauskatzen sind und nicht raus gehen. Nero ist ein Freigänger. Nun stehe ich vor dem Problem meine Arztkosten nicht bezahlen zu können, aber dann bekomme ich auch nicht meinen Kater wieder. 300 € muss ich auf jeden Fall anzahlen, den Rest kann ich auf Raten zahlen, sagte man mir beim Tierarzt. Aber auch die 300 € kann ich nicht aufbringen. Was mache ich bloß jetzt in einem solchen Fall? Wo kann ich Hilfe bekommen? Liebe Grüße Susanne F.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider kann ich Ihnen nicht mit einer konkreten Adresse oder einem Link weiterhelfen. Sie könnten sich hilfesuchend an die Tiertafel wenden. Ob Sie dort jedoch neben Futterspenden auch eine finanzielle Unterstützung erhalten, weiß ich leider nicht. Rechtlich geht hier um die Frage, ob dem Tierarzt überhaupt ein Zurückbehaltungsrecht an einem behandelten Tier hat. Hierzu gibt es verschiedene Urteile. Das Amtsgericht Duisburg (Az. 77 C 1709/08) hat im Juli 2008 entschieden, dass dem Tierarzt kein Zurückbehaltungsrecht zustehe, da sich aus § 1 des Tierschutzgesetzes ergibt, dass Tiere als Mitgeschöpfe und nicht wie leblose Sachen zu behandeln sind. Es sei anerkannt, dass Hunde auf ihre Halter fixiert seien und es nicht vorhersehbar sei ob der Hund durch die Trennung des Halters seelische Schäden davontrage. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen des Honoraranspruches aus einem Tierbehandlungsvertrages bestehe daher nicht. Zwar ging es in diesem Fall um einen Hund, Sie könnten jedoch versuchen, sich auf dieses Urteil zu berufen und die sofortige Herausgabe Ihrer Katze verlangen. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass Sie sie im Ergebnis den gesamten Rechnungsbetrag bezahlen müssen. Verweigert der Tierarzt auch weiterhin die Herausgabe der Katze, könnten Sie sich bei Ihrem Amtsgericht einen Beratungshilfeschein besorgen und sich damit von einem Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwätlin beraten und/vertreten lassen.

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