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Tierhalter:innen sollten sich absichern gegen Schäden, die ihre Tiere verursachen.
Ein Gastbeitrag von Rechtsanwältin Gianna Chiappa
Eltern haften für ihre Kinder und Halter haften für ihre Tiere? Auch wenn die erste Behauptung falsch ist, stimmt die zweite umso mehr und kann für Tierhalter enorme Kosten bedeuten. Aufgrund wiederkehrender Fälle in meiner Kanzlei möchte ich Ihnen die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung verdeutlichen.
Regelmäßiger Fall aus der Praxis: Der eigene Hund beißt
Immer wieder wenden sich Hundehalter an mich, weil es dazu kam, dass der eigene Hund gebissen hat. Nicht selten sind das Hunde, die bisher nie auffällig waren oder Ärger mit Artgenossen hatten. Regelmäßig erlebe ich, dass Hundehalter auf den Abschluss einer Versicherung für ihren Hund verzichten.
Kommt es zum Biss, können schwere Verletzungen entstehen. Nicht selten stehen Operationen an, die immense Kosten verursachen können.
Im Raum stehen dann verschiedene Forderungen. Der Geschädigte kann Schadenersatz (zum Beispiel für Fahrtkosten ins Krankenhaus und zur Reha, Eigenanteil an der Physiotherapie, Notfallgebühr, Anwaltskosten und so weiter) sowie ein angemessenes Schmerzensgeld einklagen. Schnell steht eine Forderung von mehreren tausend Euro gegenüber dem Tierhalter im Raum. Besteht keine Haftpflichtversicherung, wird der Tierhalter diese selbst erstatten müssen.
Grund dafür ist die gesetzliche Regelung in § 833 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch, der eine sogenannte verschuldensunabhängige Haftung des Tierhalters vorsieht.
Hier heißt es: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Das Gesetz spricht nicht davon, ob der Tierhalter Schuld an dem Vorfall hatte oder nicht. Hierauf kommt es gerade nicht an. Wenn es sich nicht um ein Nutztier handelt, haftet der Tierhalter also selbst dann, wenn ihn gar keine Schuld trifft.
Dennoch muss die Schuldfrage geklärt werden, denn es kann sein, dass ein Mitverschulden des Verletzten gegeben ist. In der Praxis kommen die Gerichte selten zu einer Entscheidung „ganz oder gar nicht“. In der Regel wird die Schuld des Verletzten bewertet und die Haftungsquote dementsprechend angepasst, denkbar sind etwa Quoten wie z.B. 50/50 oder 60/40.
Doch selbst bei Annahme eines Mitverschuldens und somit nur anteiliger Erstattungspflicht, kann die vom Tierhalter zu zahlende Summe immer noch enorm hoch sein.
Haftpflichtversicherung abschließen
Zu beachten ist, dass mittlerweile in vielen Bundesländern durch Gesetze oder Verordnungen der Abschluss und das Aufrechterhalten einer Haftpflichtversicherung für Hunde verpflichtend ist. Je nach Bundesland gelten hierfür verschiedene Regelungen, so gilt zum Beispiel in Niedersachsen eine Versicherungspflicht für alle Hunde, in Nordrhein-Westfalen nur für „große Hunde“ und für „gefährliche Hunde“.
Der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung ist Tierhaltern schon im eigenen finanziellen Interesse zu raten und ich halte dies für enorm wichtig.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Es kommt vor, dass Gesetze und Verordnungen auch die Mindestanforderungen an die Versicherung vorgeben und beispielsweise eine Mindestdeckungssumme von 500.000,- Euro für Personenschäden und von 250.000,- Euro für sonstige Schäden vorsehen. Dem Hundehalter ist also dringend zu raten, sich über die in seinem Bundesland geltenden Besonderheiten zu informieren.
Haftpflichtversicherung für Katzen sinnvoll?
Grundsätzlich haftet auch ein Katzenhalter für die von seiner Katze verursachten Schäden. Sofern man über eine private Haftpflichtversicherung verfügt, macht es Sinn, sich mit deren Inhalt genauer zu befassen, denn es kann sein, dass Katzen vom Versicherungsvertrag mit umfasst sind.
TASSO-Tipp
Alle Tierhalter:innen sollten eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen, die Schäden, die ihre Tiere verursachen, übernimmt. Achten Sie dabei auf einen möglichst umfassenden Schutz und eine hohe Deckungssumme von zum Beispiel 10 Millionen Euro, um im Falle eines Falles nicht am falschen Ende gespart zu haben. Spezielle Versicherungsangebote gibt es in der Regel für Pferde und Hunde. Schäden durch Katzen oder Kleintiere sind meist der Privathaftpflichtversicherung mit umfasst. Es lohnt sich daher, einen Blick in die Versicherungsunterlagen zu werfen.
* Die in diesem Text genannten § Artikel und Gesetze gelten für Deutschland.