Haftpflichtversicherung für Hund und Katze

Tipps für Tierhalter und gesetzliche Regelung

Heller Hund kaut ein einem Turnschuh. Denis Doukhan/Pixabay © Denis Doukhan/Pixabay
Tierhalter sollten sich absichern gegen Schäden, die ihre Tiere verursachen.

Eltern haften für ihre Kinder und Halter haften für ihre Tiere? Auch wenn die erste Behauptung falsch ist, stimmt die zweite umso mehr und kann für Tierhalter enorme Kosten bedeuten. Aufgrund eines aktuellen Falles in meiner Kanzlei möchte ich Ihnen die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung verdeutlichen.

Fall aus der Praxis: Vom Hund gebissen

Meine Mandantin ist Halterin eines kleinen Mischlingsrüden. Da er bisher nie etwas angestellt oder Ärger mit Artgenossen hatte, hat sie auf eine Versicherung für ihn verzichtet. Vor kurzem hat der Hund jedoch die Nachbarin heftigst in die Hand gebissen. Zwei Finger wurden so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass die Dame operiert und eine Woche stationär behandelt werden musste. Insgesamt war sie vier Wochen krankgeschrieben.

Im Raume stehen nun verschiedene Forderungen. Die Nachbarin hat Schmerzensgeld und Schadenersatz wie zum Beispiel Fahrtkosten ins Krankenhaus und zur Reha, Eigenanteil an der Physiotherapie, Notfallgebühr, Anwaltskosten und so weiter eingeklagt. Der Arbeitgeber der Nachbarin hat angemeldet, dass er die geleistete Lohnfortzahlung erstattet haben möchte und die Krankenkasse fordert die gesamten Behandlungskosten zurück. Mehrere tausend Euro Forderung gegen meine Mandantin, die sie zu einem (Groß-)Teil auch aus privater Tasche wird bezahlen müssen.

Grund dafür ist die gesetzliche Regelung in § 833 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Das Gesetz spricht nicht davon, ob der Tierhalter Schuld an dem Vorfall hatte oder nicht. Wenn es sich nicht um ein Nutztier handelt, haftet der Haustierhalter also selbst dann, wenn ihn gar keine Schuld trifft. Dennoch muss die Schuldfrage geklärt werden, nämlich die Mitschuld des Verletzten. In der Praxis kommen die Gerichte jedoch in den seltensten Fällen zu einer Entscheidung „ganz oder gar nicht“. In der Regel wird die Schuld des Verletzten bewertet und die Haftungsquote dementsprechend angepasst, also 50/50 oder 60/40 etc. Die Summe, die meine Mandantin nach Abzug der Mitschuld der Nachbarin zahlen wird, wird jedoch immer noch enorm hoch sein.

Berufsrisiko?

Kommt ein Tierarzt, ein Hufschmied, ein Hundepensionsbetreiber etc. durch ein Tier zu Schaden, wird von Tierhaltern oft eingewandt, dass dies doch schließlich deren "Berufsrisiko" sei. Dem hat der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch wiederholt in seinen Urteilen aus den Jahren 1968, 2009 und zuletzt 2014 eine Absage erteilt. Derjenige, der sich beruflich notwendiger Weise mit der erhöhten Tiergefahr eines fremden Tieres aussetzen muss, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen, entbindet damit nicht automatisch vertraglich den Tierhalter von dessen gesetzlicher Haftung. Das entspreche weder der Interessenlage, noch den Grundsätzen von Treu und Glauben, so das Gericht. 
 

TASSO-Tipp

Alle Tierhalter sollten eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen, die Schäden, die ihre Tiere verursachen, übernimmt. Achten Sie dabei auf einen möglichst umfassenden Schutz und eine hohe Deckungssumme von zum Beispiel 10 Millionen Euro, um im Falle eines Falles nicht am falschen Ende gespart zu haben. Spezielle Versicherungsangebote gibt es in der Regel für Pferde und Hunde. Schäden durch Katzen oder Kleintiere sind meist der Privathaftpflichtversicherung mit umfasst. Es lohnt sich daher, einen Blick in die Versicherungsunterlagen zu werfen.


Haftpflichtversicherung für Haustiere abschließen

Hinsichtlich des Abschlusses einer Hundehalterhaftpflichtversicherung ist Folgendes zu beachten: Nicht nur, dass der Abschluss schon im eigenen finanziellen Interesse enorm wichtig ist, so ist mittlerweile in vielen Bundesländern durch Gesetze oder Verordnungen der Abschluss und das Aufrechterhalten einer Versicherung verpflichtend. Je nach Bundesland gelten hierfür verschiedene Regelungen, so gilt zum Beispiel in Niedersachsen eine Versicherungspflicht für alle Hunde, in Nordrhein-Westfalen nur für „große Hunde“ und für „gefährliche Hunde“.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Des Weiteren geben die Gesetze und Verordnungen in der Regel auch die Mindestanforderungen an die Versicherung vor. In Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise eine Mindestdeckungssumme von 500.000,- Euro für Personenschäden und von 250.000,- Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Noch spezieller ist es in Hamburg geregelt, dort ist eine Haftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung oder mit einer Selbstbeteiligung von höchstens 500,- Euro zur Deckung der durch den Hund verursachten Schäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 1 Million Euro für Personen- und sonstige Schäden vorgesehen.

* Die in diesem Text genannten § Artikel und Gesetze gelten für Deutschland.

© Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin

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