Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen

In 22 europäischen Ländern ist das Registrieren bereits Vorschrift

Einer Katze wird ein Transponder von einem Tierarzt gesetzt. © TASSO e.V.
Auch Katzen sollten gekennzeichnet und registriert werden.

Seit Jahren fordert TASSO die Einführung einer deutschlandweiten, gesetzlichen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen. In 22 europäischen Nachbarländern, darunter Österreich und Schweiz, ist die Kennzeichnung und Registrierung seit einigen Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Die Notwendigkeit eines Haustierregisters spiegelt sich, heute mehr denn je, in der stetig wachsenden Anzahl von Haustieren wider.

Vorteile einer bundesweiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht

Wären alle Hunde und Katzen in Deutschland registriert, würde kein Fundtier länger als ein paar Stunden im Tierheim zubringen. Der Halter wäre anhand der Eintragung in einem Tierregister sofort zu ermitteln.

Derzeit beträgt die durchschnittliche Verweildauer eines Fundtieres im Tierheim zwölf Tage. In dieser Zeit leiden sowohl Tierhalter, als auch ihre vermissten Tiere unter der ungewissen Situation. Zudem entstehen pro Tag Kosten von etwa 15 Euro pro Fundtier. Wären alle Hunde und Katzen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei TASSO erfasst, könnten den Tierheimen Kosten in Höhe von rund 27 Millionen Euro pro Jahr erspart werden. Damit hätten auch die Kommunen erhebliche Kostenersparnisse, da sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, sich an den Fundtierkosten der Tierheime zu beteiligen. Zudem sind mit 10 Millionen registrierten Tieren bereits fast die Hälfte aller Hunde und Katzen in Deutschland bei TASSO registriert. Der bürokratische Aufwand bei einer bundesweiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht wäre somit nicht übermäßig groß.

Trügerische Sicherheit: Hunderegister Niedersachsen

Niedersachsen ist das erste und bis jetzt einzige Bundesland in Deutschland, in dem eine Registrierungspflicht für Hunde gilt. Nach dem niedersächsischen Hundegesetz müssen seit dem 1. Juli 2013 alle Hundehalter ihr Tier bei einem extra dafür geschaffenen Hunderegister (www.hunderegister-nds.de) kostenpflichtig eintragen lassen. TASSO befürchtet seitdem eine trügerische Sicherheit bei Hundehaltern. Denn die Registrierung im niedersächsischen Hunderegister hat einen ganz anderen Zweck als den von TASSO verfolgten. Die Registrierung bei uns dient der Rückvermittlung entlaufener Tiere. Eine Registrierung nach dem niedersächsischen Hundegesetz dagegen dient lediglich der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter. Weiterführende Informationen zum Hunderegister Niedersachsen: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 

TASSO rät daher: Hundehalter, die im Vermisstenfall ihres Tieres auf Nummer sicher gehen wollen, sollten ihr Tier auf jeden Fall zusätzlich kostenlos bei TASSO registrieren.

Registrierungspflicht in Österreich und der Schweiz

Österreich: Modellcharakter für eine europäische Lösung
Seit dem 1. Juli 2008 gilt in Österreich die Registrierungspflicht für neugeborene Hunde. Danach müssen Welpen innerhalb von drei Monaten gechippt und in einer österreichischen Datenbank registriert werden. Österreich hat es geschafft, eine Registrierungspflicht ohne großen behördlichen Aufwand umzusetzen, indem die privatrechtlichen, bereits bestehenden Register, die längst hunderttausende registrierte Tiere vorweisen können, eingebunden werden, anstatt ein neues, staatliches Register aufzuziehen. Dadurch wurde unnötiger bürokratischer Aufwand für die Hundehalter vermieden. Österreich nimmt daher eine Vorbildstellung innerhalb der EU für die Umsetzung einer Registrierungspflicht ein, die auch auf breite Akzeptanz bei der Bevölkerung stößt. Durch die Einbindung von privaten Registern werden Fehler vermieden, wie sie beispielsweise gerne von Bundesländern in Deutschland (zum Beispiel Niedersachsen) gemacht werden. Denn dort werden oftmals regionale Register aufgezogen, anstatt auf bestehende zurückzugreifen. Damit werden die Tierhalter mit zusätzlichen Kosten und die Kommunen mit zusätzlichem Aufwand unnötig belastet.

Schweiz: Weniger ausgesetzte Tiere dank Registrierung
Eine Registrierung hilft, ein verlorenes Tier schnell an seinem Halter zurück zu vermitteln. Das ist allgemein bekannt. Denn durch den 15-stelligen Zahlencode des Transponders ist eine eindeutige Identifizierung des Halters möglich. Weniger bekannt ist, dass eben diese Identifizierung auch dazu beiträgt, dass weniger Tiere ausgesetzt werden. Seit 2006 die Kennzeichnungspflicht mittels Mikrochip für Hunde in der Schweiz eingeführt wurde, verzeichnen die dortigen Tierheime zum Beginn der Urlaubszeit einen deutlichen Rückgang der ausgesetzten Tiere.

 

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