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Zum Schutz der Katzen

Kastration und Registrierung werden in Gelsenkirchen zur Pflicht

In Deutschland leben etwa zwei Millionen Streunerkatzen, die sich stetig weiter vermehren. © TASSO e.V. / Silke Steinsdörfer

Sulzbach (Ts.) / Gelsenkirchen, 11. Februar 2019 – Ab morgen müssen Katzen in Gelsenkirchen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Das gilt zumindest dann, wenn sie unkontrollierten Freigang erhalten sollen. Denn mit dem 12. Februar tritt in der Ruhrstadt eine sogenannte Katzenschutzverordnung in Kraft. Diese gilt dem Schutz von verwilderten Katzen, die ohne menschliche Obhut auf der Straße leben, weil sie entweder schon dort geboren worden sind oder ausgesetzt wurden. Das ist ein wichtiger Schritt, den die Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes Haustierregister betreibt, ausdrücklich begrüßt und unterstützt.

„Ohne menschliche Hilfe können diese freilebenden verwilderten Hauskatzen kaum überleben und leiden erheblich unter Kälte, Hunger, Krankheiten und Verletzungen“, erklärt Dr. Cristeta Brause, Tierärztin und Projektmanagerin Streunerkatzen bei TASSO. Durch die unkontrollierte Vermehrung der Tiere wird ihr Elend fortwährend verschlimmert. Deswegen setzen sich Tierschützer dafür ein, dass diese Katzen kastriert, mit einem Transponder oder einer Tätowierung gekennzeichnet und kostenfrei beim Haustierregister von TASSO registriert werden.

Doch das Kastrieren der freilebenden Tiere allein reicht nicht immer. In den meisten Fällen kann der Streunerkatzen-Vermehrung nur effektiv entgegengewirkt werden, wenn die Tiere sich auch nicht mehr mit freilaufenden unkastrierten Hauskatzen paaren. Hier setzt die ab Februar gültige Verordnung an: Wer seiner Samtpfote außerhalb der Wohnung oder des abgesicherten Gartens Freigang gewährt, muss dafür sorgen, dass sie nicht fortpflanzungsfähig ist. Außerdem muss das Tier mit einem Transponder oder einer Tätowierung gekennzeichnet und bei TASSO registriert werden. Im Ruhrgebiet haben bereits zahlreiche andere Städte und Gemeinden entsprechende Verordnungen erlassen.

Grundlage der Regelung ist Paragraf 13b Tierschutzgesetz. Dieser ermächtigt die Landesregierungen, durch Rechtsverordnungen zum Schutz freilebender Katzen Gebiete festzulegen, in denen große Populationen mit erheblich leidenden Katzen leben. Darüber hinaus können Maßnahmen zur Verminderung der Anzahl dieser Katzen angeordnet werden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Ermächtigung an die Gemeinden übertragen, so dass diese nun entsprechende Regelungen einführen können.

TASSO hat es sich zur Aufgabe gemacht, die deutschen Kommunen, Gemeinden und Städte bei ihren Maßnahmen zur Eindämmung des Katzenelends zu unterstützen, und appelliert an die Kommunen mit größeren Streunerkatzen-Populationen, dem Vorbild jener Städte und Gemeinden, die bereits eine Katzenschutzverordnung haben, zu folgen und ebenfalls möglichst auf tierschutzrechtlicher Basis entsprechende Regelungen zu erlassen. „So werden die freilebenden Katzen nicht nur nachhaltig vor Schmerzen, Leiden und Schäden durch die unkontrollierte Vermehrung geschützt, sondern auch das Verständnis dafür, dass sie Hilfe brauchen, gefördert“, sagt Dr. Cristeta Brause.

Eine Liste mit Städten und Gemeinden, in denen Katzenschutzverordnungen gelten, ist auf der TASSO-Homepage zu finden.


Download: 
Ab dem 12. Februar 2019 müssen Katzen mit unkontrolliertem Freigang in Gelsenkirchen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Bildnachweis: TASSO e.V. / Silke Steinsdörfer

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