zurück zur Übersicht FIP 14.04.2010 von Jennifer H. Hallo. Wir haben einen fermeindlichen Streuner (seit ca 3 Monaten war dieser total abgemagert, verfilzt und hatte eine sehr schwere Atmung) zum Tierarzt gebracht. Dieser nahm erstmal Blut ab und diagnostizierte FIP. Wir sollten den Kater zum einschläfern bringen und bei der Suche nach ihm trafen wir auf den Besitzer. Dieser wollte gar nicht einsehen warum der Kater eingeschläfert werden sollte. Ein paar Nachbarskatzen, dessen Besitzer wir informiert haben, haben sich bereits angesteckt, meine beiden sind zum Glück geimpft. Was kann man hier tun? Das ist doch Tierquälerei und unverantwortlich oder? Vielen Dank und liebe Grüße Antwort von Tierarzt Dr. Christian Bank Sehr geehrte Frau H., zum einen ist es den Besitzern von Katzen im Umkreis, die eventuellen Kontakt zu dem infizierten Tier haben und sich dort anstecken können extrem unfair ein wissentlich krankes Tier frei herum laufen zu lassen. Leider gibt es aber meines Wissens nach hier keine eindeutige rechtlich Regelung über die man dies unterbinden könnte. Wenn es der kranken Katze offensichtlich schlecht geht, kann es aber durchaus notwendig sein, das Tier zu erlösen, um ihm weitere Leiden zu ersparen. Hier würde ich Ihnen raten, sich an das nächste Veterinäramt zu wenden. Der zuständige Amtstierarzt kann je nach Sachlage die Beschlagnahmung des Tieres und im Extremfall auch die Einschläferung anordnen. Sinnvoll wäre es vorher nochmals mit Ihrem Tierarzt zu sprechen und sich von ihm einen Krankenbericht erstellen zu lassen, damit Sie Diesen gegebenenfalls dem Amtstierarzt vorlegen können. Die Adresse eines Veterinäramtes in Ihrer Nähe lautet: Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 3.5 - Landwirtschaft und Veterinäramt, Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Tel.: (02641) 975-359.Mit freundlichen Grüßen C.Bank
Antwort von Tierarzt Dr. Christian Bank Sehr geehrte Frau H., zum einen ist es den Besitzern von Katzen im Umkreis, die eventuellen Kontakt zu dem infizierten Tier haben und sich dort anstecken können extrem unfair ein wissentlich krankes Tier frei herum laufen zu lassen. Leider gibt es aber meines Wissens nach hier keine eindeutige rechtlich Regelung über die man dies unterbinden könnte. Wenn es der kranken Katze offensichtlich schlecht geht, kann es aber durchaus notwendig sein, das Tier zu erlösen, um ihm weitere Leiden zu ersparen. Hier würde ich Ihnen raten, sich an das nächste Veterinäramt zu wenden. Der zuständige Amtstierarzt kann je nach Sachlage die Beschlagnahmung des Tieres und im Extremfall auch die Einschläferung anordnen. Sinnvoll wäre es vorher nochmals mit Ihrem Tierarzt zu sprechen und sich von ihm einen Krankenbericht erstellen zu lassen, damit Sie Diesen gegebenenfalls dem Amtstierarzt vorlegen können. Die Adresse eines Veterinäramtes in Ihrer Nähe lautet: Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 3.5 - Landwirtschaft und Veterinäramt, Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Tel.: (02641) 975-359.Mit freundlichen Grüßen C.Bank