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Giardien

von N. P.

Hallo, bei unserem Hund wurden Giardien festgestellt. Da mein Tierarzt im Urlaub war, ging zu einem anderen, da anhaltender Durchfall mir Sorgen bereitete. Es wurden Giardien festgestellt. Diese wurden von dem TA mit Metronidazol und TSO behandelt und das über 4 Wochen. Erst jetzt las ich, dass Metronidazol für Tiere hier gar nicht zugelassen ist und dieses nur die Vermehrung hemmen würde, nur Fenbendazol würde helfen. Was stimmt nun?

Antwort von Tierarzt Dr. Christian Bank

Sehr geehrte Frau P., Ihre Information, dass Metronidazol nicht zur Anwendung am Tier zugelassen ist, ist nicht richtig. Zwar gibt es momentan meines Wissens nach kein Monopräparat mit Metronidazol für Tiere in Deutschland, das bedeutet jedoch nicht, dass der Wirkstoff bei Hunden nicht angewendet werden dürfte. Nach deutschem Arzneimittelrecht dürfen, wenn kein für die entsprechende Tierart zugelassenes Präparat gibt, Arzneimittel aus der Humanmedizin verwendet werden dürfen. Man spricht hier von einer so genannten Umwidmung. Richtig ist, dass Metronidazol nicht alle Stadien der Giardien abtötet, sondern nur Trophozoiten (die biologisch aktive und somit krankmachende Form). Giardien-Cysten (die inaktive Form) werden nicht beeinflusst. Durch die 4-wöchige Gabe sollte allerdings gewährleistet sein, dass sich in der Zwischenzeit aus den Cysten Trophozoiten entwickelt haben und diese auch abgetötet wurden. Mögliche Gründe, warum der Kollege Metronidazol anstelle des ebenfalls wirksamen Fenbendazols verabreicht hat, wäre zum Beispiel, dass er gleichzeitig eine Infektion mit Bakterien vermutete (gegen die das Fenbendazol nicht helfen würde) oder aber, dass er die antiinflamatorische (entzündungshemmende) Wirkung des Metronidazols nutzen wollte, um die durch die Giardien hervorgerufene Entzündung des Darmes schneller zu beseitigen. Ich kann ohne genaue Kentniss der Untersuchungsbefunde nicht beurteilen, welches Präparat bei Ihrem Hund das Mittel der ersten und welches Eines der zweiten Wahl gewesen wäre. Grundsätzlich bleibt jedoch festzuhalten, dass das Vorgehen des Kollegen keinesfalls grundsätzlich falsch war, sondern im Gegenteil bei entsprechender Indikation sogar der von Ihnen präferierten Fenbendazol-Behandlung überlegen ist. Mit freundlichen Grüßen C.Bank

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