zurück zur Übersicht Kreuzbandriss 06.05.2010 von Birgit H. Unsere BKH (Wohnungskatze)wurde am 01.04.2010 am Kreuzband operiert. Im rechten Bein waren beide Kreuzbänder gerissen und wurden durch synthetisches Material ersetzt. Nach der OP gab es beim TA keinerlei Nachsorge-Termine und so für uns auch keine Möglichkeit Fragen zu stellen. Seit der OP wird sie in einem kleinen Laufstall ruhiggestellt.Die Wunde ist gut verheilt. Seit einer Woche lassen wir sie stundenweise unter Aufsicht frei in der Wohnung laufen oder machen kleine Paziergänge an der Leine. Sie läuft viel, humpelt noch stark und nutzt jede Unaufmerksamkeit von uns, um auf Möbel zu springen. Ab wann können wir sie frei in der Wohnung laufen lassen, wenn sie maximal auf Sizmöbel springen kann ??? Antwort von Tierarzt Dr. Christian Bank Sehr geehrte Frau H., normaler Weise sollte 3-4 Wochen nach der Operation striktes "Springverbot" eingehalten werden. Danach kann im Allgemeinen die Belastung vorsichtig gesteigert werden. Hierbei handelt es sich jedoch um durchschnittliche Literaturangeben. Im Einzelfall kann (je nach Heilungsverlauf) jedoch auch eine längere Bewegungseinschränkung nötig sein. Um beurteilen zu können, ob und in welchem Maße sich Ihre Katze wieder bewegen respektive auch springen darf, sollte der behandelnde Tierarzt anhand einer postoperativen Untersuchung entscheiden. Ich würde es daher für sinnvoll halten, Ihr Tier zur Nachkontrolle bei Ihrem Tierarzt vorzustellen, er kann im konkreten Fall entscheiden, wie stark Ihre Katze das Bein belasten darf. Mit freundlichen Grüßen C.Bank
Antwort von Tierarzt Dr. Christian Bank Sehr geehrte Frau H., normaler Weise sollte 3-4 Wochen nach der Operation striktes "Springverbot" eingehalten werden. Danach kann im Allgemeinen die Belastung vorsichtig gesteigert werden. Hierbei handelt es sich jedoch um durchschnittliche Literaturangeben. Im Einzelfall kann (je nach Heilungsverlauf) jedoch auch eine längere Bewegungseinschränkung nötig sein. Um beurteilen zu können, ob und in welchem Maße sich Ihre Katze wieder bewegen respektive auch springen darf, sollte der behandelnde Tierarzt anhand einer postoperativen Untersuchung entscheiden. Ich würde es daher für sinnvoll halten, Ihr Tier zur Nachkontrolle bei Ihrem Tierarzt vorzustellen, er kann im konkreten Fall entscheiden, wie stark Ihre Katze das Bein belasten darf. Mit freundlichen Grüßen C.Bank