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Urlaub in Frankreich, Einreisebestimmungen

von Vivian H.

Guten Morgen, ich möchte meinen Hund mit nach Frankreich nehmen (Bretagne). Welche Einreisebestimmungen muss ich beachten. Welche Impfungen, Dokumente, Bescheinigungen etc. werden benötigt? Besten Dank Grüße Vivian H. und Matthew

Antwort von Tierarzt Dr. Christian Bank

Sehr geehrte Frau H., für die Einreise nach Frankreich wird eine gültige Tollwutimpfung, ein EU-Heimtierpass (wird von Ihrem Haustierarzt ausgestellt) in dem die Impfung dokumentiert ist sowie eine eindeutige Kennzeichnung mittels Mikrochip (bis 2011 wird auch noch eine gut lesbare Tätowierung akzeptiert) benötigt. Sehr wichtig zu wissen ist, daß Hunde die den Rassen Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Tosa und Mastiff angehören oder ihnen ähnlich sehen nicht nach Frankreich eingeführt werden dürfen. Zuwiderhandlungen werden in Frankreich als Straftat geahndet. Rottweiler und weitere Rassen dürfen zwar eingeführt werden, müssen aber von einer volljährigen Person geführt werden und müssen einen Maulkorb tragen. Des Weiteren müssen Hund die länger als 3 Monate in Frankreich bleiben in ein innerstaatliches Register eingetragen werden. Diese Informationen sind nachzulesen unter http://www.intervet.de/news-public/Aktuelle_Einreisebestimmungen.asp . Sollte es Unklarheiten geben, ob Ihr Hund einer der reglementierten Rassen zuzuordnen ist, kann ich nur dringend empfehlen sich vor Reiseantritt beim französischen Konsulat zu erkundigen. Mit freundlichen Grüßen C.Bank

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