zurück zur Übersicht Imfung bei Wohnungshaltung / Tätowierung 28.02.2011 von Anja D. Sehr geehrte Damen und Herren, seit 2 Tagen haben mein Lebenspartner und ich eine ca. 1,5 Jahre alte Hauskatze aus einem Tierschutzverein bei uns aufgenommen. Wir halten sie als Wohnungskatze. Gerne möchte ich wissen, 1. ob eine Impfung bei Wohnungshaltung notwendig ist? 2. ob eine Tätowierung (Katze ist gechipt) Ihrer Erfahrung nach eine sinnvolle zusätzliche Investition ist? Vielen Dank. Antwort von Tierärztin Dr. Anette Fach Sehr geehrte Frau D., zu Ihrer 2. Frage: Da die Katze bereits durch den Mikrochip unverwechselbar gekennzeichnet ist, braucht sie keine Tätowierung. Ausserdem ist sie als Wohnungskatze eher vor dem Verlorengehen geschützt. Obwohl ich Freigang für Katzen, wenn dies am Ort möglich ist, immer für die artgerechtere Tierhaltung halte. Zu Ihrer 1. Frage: Auch eine reine Wohungskatze sollte gegen Katzenseuche und -schnupfen geimpft sein. Hier können Sie die Erreger von ausserhalb der Wohnung einschleppen. Gegen Schnupfen sollte jährlich, gegen Seuche alle 3 Jahre geimpft werden. Herzliche Grüße Anette Fach
Antwort von Tierärztin Dr. Anette Fach Sehr geehrte Frau D., zu Ihrer 2. Frage: Da die Katze bereits durch den Mikrochip unverwechselbar gekennzeichnet ist, braucht sie keine Tätowierung. Ausserdem ist sie als Wohnungskatze eher vor dem Verlorengehen geschützt. Obwohl ich Freigang für Katzen, wenn dies am Ort möglich ist, immer für die artgerechtere Tierhaltung halte. Zu Ihrer 1. Frage: Auch eine reine Wohungskatze sollte gegen Katzenseuche und -schnupfen geimpft sein. Hier können Sie die Erreger von ausserhalb der Wohnung einschleppen. Gegen Schnupfen sollte jährlich, gegen Seuche alle 3 Jahre geimpft werden. Herzliche Grüße Anette Fach