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Gewaltsame Verletzung eines Hundes

von Robert A.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte da mal eine Frage, ich hörte zufällig ein Gespräch mit, wo ein Vermieter (Landwirt) den Hund seiner Mieterin mit der Mistgabel erheblich verletzte und diese mit Ihrem Hund in eine Tierklinik mußte. Die Hundebesitzerin wollte dagegen vorgehen doch ein Polizist sagte, man könnte dagegen nichts machen der Hund sei eine Sache und man könnte dagegen nicht vorgehen. Die Angelegenheit würde mich persöhnlich interresieren. Mit freundlichen Grüßen.

Antwort von Tierarzt Marcus Lewitschek

Sehr geehrte Herr A. Hier kann ich Ihnen leider nur wenig handfeste Informationen liefern, da ich zwar das Tierschutzgesetz kenne, das aber so dehnbar ist wie Kaugummi, hier aber noch ganz andere Faktoren zum Tragen kommen. Wo ist das ganze passiert, ist der Landwirt auch noch Jäger, dann gelten nochmals andere Richtlinien, wo ist das Ganze passiert, wie ist der Mietvertrag im Bezug auf das Halten von Hunden ausgelegt und noch vieles mehr. TASSO bietet nebenbei noch einen weiteren Dienst in Richtung Rechtsberatung durch eine Juristin an, die Ihnen diesbezüglich sicher genauere Auskunft als ich geben kann. Sie finden dieses Leitungsangebot ebenfalls auf der TASSO-Homepage. Mit freundlichen Grüßen, M.Lewitschek

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