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Hund mit nach Italien?

von Sabine G.

Hallo, wir haben einen vier Monate alten Malteserwelpen. Eigentlich möchten wir an Pfingsten gerne nach Italien, Gardasee und Adria, fahren. Jetzt haben wir aber von der Leishmaniose gehört und sind sehr verunsichert. Gibt es einen ausreichenden Schutz z. B. durch ein entsprechendes Band? Was würden Sie raten? Den Kleinen jetzt schon weggeben möchten wir eigentlich auch nicht. Vielen Dank! Sabine G.

Tierärztin Dr. Anette Fach

Antwort von Tierärztin Dr. Anette Fach

Sehr geehrte Frau G., Ihr Hund ist am besten gegen mögliche Infektionen geschützt, wenn er gar nicht erst in südliche Länder reist. Das wäre auch mein Rat. Wenn sich für den Hund eine Reise in den Süden nicht vermeiden lässt, sollte er am besten gegen Leishmaniose geimpft sein. Der Impfstoff darf aber erst ab einem Alter von sechs Monaten geimpft werden und es braucht drei Injektionen im Abstand von drei Wochen. Grundvoraussetzung für eine Impfung ist ein negativer Titer auf Leishmaniose. Zusätzlich sollte der Hund gegen Herzwürmer prophylaktisch behandelt werden. Hierfür sollte das Tier beginnend ab einem Monat vor Reisebeginn alle vier Wochen ein entsprechend geeignetes Mittel einnehmen. Alternativ kann man versuchen, das Tier mit einem repellentem Insektizid (Halsband oder Spot on) vor stechenden Insekten zu schützen. Die Wirksamkeit ist hier allerdings nie 100 %. Außerdem brauchen Hunde für eine Reise nach Italien einen Heimtierpass mit einer gültigen Tollwutimpfung. Der Heimtierpass ist mit einer Mikrochip-Kennzeichnung des Tieres verbunden. Mitgliedstaaten können die Einreise eines Heimtieres, das entweder jünger als 12 Wochen ist und keine Tollwutimpfung erhalten hat, oder zwischen 12 und 16 Wochen alt ist und eine Tollwutimpfung erhalten hat, aber noch nicht die vorgeschriebenen 21 Tage zum Erreichen des Impfschutzes erfüllt, genehmigen, sofern der Tierhalter oder eine ermächtigte Person eine unterzeichnete Erklärung (gemäß Muster Anhang I, Teil I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013) vorlegt, aus der ersichtlich wird, dass das Heimtier von seiner Geburt an bis zum Zeitpunkt der Reise keinen Kontakt zu wild lebenden Tieren für Tollwut empfänglicher Arten hatte oder das Heimtier vom Muttertier begleitet wird, von dem es noch abhängig ist, und anhand des Ausweises des begleitenden Muttertieres festgestellt werden kann, dass dieses vor dessen Geburt eine Tollwutimpfung erhalten hat, die den Gültigkeitsvorschriften entspricht. Beste Grüße, Anette Fach

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